Bei Fan-Rückkehr: Keine Gästefans bis Saisonende

Noch ist völlig offen, wann die Fans zurück in die Stadien dürfen – mindestens bis zum 10. Januar bleiben die Spielstätten in jedem Fall leer. Klar ist aber bereits: Gästefans werden bis zum Saisonende nicht zugelassen sein.

Regelung verlängert

Bislang galt diese Regelung bis zum 31. Dezember 2020, am Freitag wurde sie vom DFB-Präsidium um ein halbes Jahr verlängert – auch um Reiseaufkommen zu verhindern. Es ist aber eine Ausnahme möglich: So können Ticketkontingente für Gästefans zur Verfügung gestellt werden, "wenn dies in Übereinstimmung mit den örtlichen Verfügungslagen steht und mit den zuständigen Behörden abgestimmt ist", teilte der DFB mit. Normalerweise sind im Regelspielbetrieb jeweils zehn Prozent der verfügbaren Sitz- und Stehplatzkarten den Gästefans vorbehalten. Die Zulässigkeit von Stehplätzen in der Corona-Pandemie richte sich nach der örtlichen Verfügungslage. Entsprechende Regelungen müssen in den Hygienekonzepten der Vereine getroffen werden.

DFB verzichtet auf Spielabgabe der Klubs

Derweil verzichtet der DFB bei allen Partien, zu denen behördlich weniger als 10.001 Zuschauer zugelassen sind, auf die ihm zustehende Spielabgabe der Klubs. Dies soll zur finanziellen Entlastung der Drittligisten beitragen. Normalerweise muss der gastgebende Klub einen Beitrag von fünf Prozent der Zuschauer-Einnahmen, mindestens jedoch 1.000 Euro pro Heimspiel, abtreten. Drei Prozent erhält der DFB, der restliche Anteil von zwei Prozent steht als Beitrag dem Regional-/Landesverband zu, dem dieser Verein angehört. Bereits in der vergangenen Saison hatte der DFB an den letzten elf Spieltagen der 3. Liga, die komplett ohne Besucher ausgetragen werden mussten, keinen Mindestbeitrag erhoben.

Stadionbeauftragter künftig Pflicht

Zudem hat der DFB eine Formulierung in den Zulassungsvoraussetzungen, wonach eine "uneingeschränkte" Verfügbarkeit des gemeldeten Stadions gewährleistet werden muss, angepasst. Ab sofort heißt es: "Das Stadion muss für den gesamten Spielbetrieb des Bewerbers in der 3. Liga zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine von Eigentümer und Bewerber gezeichnete Erklärung entsprechend dem von der DFB-Zentralverwaltung hierzu erstellten Formular zu erbringen." Die Nutzung eines Stadions könne also durchaus bestimmten Einschränkungen unterliegen, ohne dass dies der Durchführung des Spielbetriebs in diesem Stadion generell entgegenstünde. Mit Beginn der Saison 2021/2022 ist von den Klubs der 3. Liga im Rahmen des Zulassungsverfahrens zudem ein Stadionbeauftragter oder eine Stadionbeauftragte zu benennen.

   

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Back to top button