Welche 21 Viertligisten die Lizenz für die 3. Liga beantragt haben

Am Mittwoch endete für die Dritt- und Viertligisten die Frist zur Einreichung der Lizenz-Unterlagen für die kommende Saison in der 3. Liga. Neben allen 20 aktuellen Drittligisten nehmen auch 21 Klubs aus der Regionalliga (Vorjahr: 25) am Zulassungsverfahren teil, wie der DFB am Donnerstag bekanntgab.

Bis auf HSV II alle Spitzenteams dabei

Nach Recherchen von liga3-online.de handelt es sich dabei um folgende Teams:

West:

  • Preußen Münster (1.)
  • Borussia Mönchengladbach II (2.)
  • Wuppertaler SV (3.)

Südwest: 

  • SSV Ulm (1.)
  • TSG Balingen (2.)
  • FC 08 Homburg (3.)
  • Kickers Offenbach (4.)
  • TSG Hoffenheim II (5.)
  • TSV Steinbach-Haiger (6.)

Bayern: 

  • SpVgg Unterhaching (1.)
  • Würzburger Kickers (2.)
  • Bayern München II (5.)

Nordost: 

  • Rot-Weiß Erfurt (1.)
  • Energie Cottbus (2.)
  • Carl Zeiss Jena (3.)
  • VSG Altglienicke (4.)
  • Chemnitzer FC (5.)
  • Lok Leipzig (6.)
  • BFC Dynamo (8.)

Nord:

  • VfB Lübeck (1.)
  • Hannover 96 II (3.)

Auch RWO verzichtete

Keine Lizenz beantragt hat die zweite Mannschaft des Hamburger SV – und das, obwohl die Rothosen in der Nord-Staffel Zweiter sind. Aus dem Norden verzichteten auch Eintracht Norderstedt (4.), die SV Drochtersen/Assel (5.), der SSV Jeddeloh (6.), Weiche Flensburg (7.), Teutonia Ottensen (8.) und der TSV Havelse (9.) auf den Lizenzantrag.

Im Nordosten sind es Chemie Leipzig (7.) und der Berliner AK (9.), im Westen der 1. FC Kaan-Marienborn (4.), Rot-Weiß Oberhausen (5.) und Alemannia Aachen (6.) und in Bayern der 1. FC Nürnberg II (3.) und Viktoria Aschaffenburg (4.). Türkgücü München (6.) wollte die Lizenz nach eigenen Angaben beantragen, nahm davon aber wieder Abstand.

Erste Rückmeldungen im April

Nach DFB-Angaben soll den Klubs "voraussichtlich im Laufe des Aprils" der erste Bescheid zugehen. "Darin wird dem Bewerber die wirtschaftliche und/oder technisch-organisatorische Leistungsfähigkeit bestätigt oder mitgeteilt, ob er Bedingungen und/oder Auflagen zu erfüllen hat. Die Bewerber haben anschließend eine Einspruchsfrist von einer Woche", heißt es von Verbandsseite. Hat der Bewerber Bedingungen zu erfüllen, muss die Umsetzung innerhalb eines festgesetzten Zeitraums erfolgen. Auflagen hingegen müssen erst im Laufe der Saison erfüllt werden.

Die finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen sowie Ablauf der Frist zur Bedingungserfüllung. Direkt aufsteigen werden in dieser Saison die Meister der Staffeln West, Südwest und Nord, während die Sieger der Staffeln Bayern und Nordost den vierten Aufsteiger in zwei Entscheidungsspielen ermitteln. Geplant sind diese für den 1. und 5. Juni, wobei der Nordost-Meister zunächst Heimreicht hat. Sollte einer der an den Aufstiegsspielen beteiligten Klubs im Finale seines Landespokalwettbewerbs stehen, würde am 7. und 11. Juni gespielt werden. Die Frist für die Zweitligisten zur Einreichung der Lizenz-Unterlagen läuft unterdessen noch bis zum 15. März.

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