1. FC Magdeburg legt Einspruch gegen DFB-Urteil ein

Der 1. FC Magdeburg hat am Donnerstag fristgerecht Einspruch gegen das am 25. Mai verhängte DFB-Urteil eingelegt. Dies gab der FCM per Pressemitteilung bekannt. In den nächsten Wochen wird es nun zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht des DFB kommen.

Pyro-Show gegen Dresden – Innenraum-Betretung in Münster

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hatte den 1. FCM aufgrund von fünf Verfehlungen der eigenen Fans zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro sowie zu zwei Teilauschlüssen verurteilt. Konkret geahndet wurden folgende Vorfälle: Beim Heimspiel gegen Erzgebirge Aue am 1. April hatten Magdeburger Zuschauer Gegenstände in Richtung der sich aufwärmenden Auer Auswechselspieler geworfen, zwei Wochen später zündeten einige FCM-Fans vor Anpfiff des Spiels gegen Dresden mindestens 60 Pyro-Fackeln und versuchten in der 40. Minute in Richtung des Gästeblocks zu gelangen – Polizei und Ordner verhinderten dies. Als die Partie in der 67. Minute nach dem das Abbrennen von Pyrotechnik durch Dresdner Anhänger unterbrochen werden mussten, liefen zwei Zuschauer aus dem Heimbereich, wohl Fans des BFC Dynamo, auf das Spielfeld und präsentierten ein Banner. Ebenfalls geahndet wurde das Betreten des Innenraums einiger Fans beim Spiel in Münster am 22. April.

 

   
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