20.000 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Hansa Rostock nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch vier rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Geahndet wurden Vorfälle im Rahmen der Auswärtsspiele in der 3. Liga am 16. April beim 1. FC Saarbrücken, am 24. April beim FC Bayern München II und am 7. Mai beim SSV Jahn Regensburg sowie beim Heimspiel am 14. Mai gegen Rot Weiss Ahlen.

Zuschauerausschluss oder Platzsperre?

In Saarbrücken, in Regensburg und beim Heimspiel gegen Ahlen wurden im Rostocker Zuschauerblock jeweils Bengalische Feuer gezündet, wobei das Ahlen-Spiel für eine Minute unterbrochen wurde. Zudem stürmten in Regensburg nach Spielende mehr als hundert Rostocker Anhänger den Platz, wobei ein Flucht- und Rettungstor von Anhängern geöffnet und eine Rauchbombe auf dem Spielfeld angesteckt wurde.  Der DFB hat Hansa Rostock außerdem mitgeteilt, dass bei erneuten Vorfällen mit einem Zuschauerausschluss oder einer Platzsperre zu rechnen ist. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

FOTO: Sven Rech

   
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