Zwei Vorfälle: 3.000 Euro Strafe für den Chemnitzer FC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC aufgrund der Vorfälle bei den Spielen gegen Kiel und in Münster mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.
Tätliche Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften
Bei der Partie gegen Holstein Kiel am 19. November hatten CFC-Fans nach Abpfiff einen Knallkörper gezündet. Beim Spiel in Münster am 2. Dezember waren Chemnitzer Anhänger nach Spielende über einen Zaun in den Innenbereich des Stadions geklettert, wo es zu tätlichen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften sowie der Polizei gekommen war. Dabei wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle der 3. Liga rückt der CFC mit einer Gesamtstrafe von 9.000 Euro auf den fünften Platz vor.