Würzburger Kickers: Ärger wegen Pokalduell mit Stadtrivale

Für die Würzburger Kickers ist das Lokalduell im Landespokal mit dem Würzburger FV immer noch nicht abgeschlossen. Die Mainfranken warten offenbar auch über drei Monate nach ihrem 4:0-Zweitrundenerfolg weiter auf ihren Anteil aus den Zuschauereinnahmen. Inzwischen beschäftigt der Fall sogar auch schon den Bayerischen Fußball-Verband (BFV).

Kickers mahnen Lokalkonkurrenten und schalten Verband ein

Einem Bericht der "Main-Post" zufolge, fordern die Kickers eine Zahlung von exakt 5.343 Euro vom fünftklassigen Stadtrivalen. Auf diese Summe sollen sich demnach die beiden Klubs in der ersten November-Hälfte zwar schon geeinigt haben, doch steht Rechnung über die bereinigte Hälfte der Erlöse aus dem Ticketverkauf für die Begegnung vom 21. August unverändert offen.

Nunmehr hat der Drittligist bereits Ende vergangener Woche eine Mahnung mit einer Frist bis Freitag (30. November) zur Begleichung des Außenstandes verschickt. Gleichzeitig meldeten die Kickers den Vorgang beim BFV verbunden mit der Bitte, dass sich das Sportgericht des Verbandes mit der Situation beschäftigen möge.

Der BFV bestätigte den Eingang einer entsprechenden E-Mail vorbehaltlich der Klärung seiner Zuständigkeit. Die Kickers hingegen hüllen sich in Schweigen. "Wir geben in dieser Angelegenheit keine Informationen", wird Vereinssprecher Nico Eichelbrönner in der Zeitung zitiert.

Rechnungsausgleich angekündigt

Hintergrund der Turbulenzen sind finanzielle Schwierigkeiten des Kickers-Konkurrenten in den vergangenen Monaten. Zwischenzeitlich stand sogar eine Insolvenz im Raum, doch konnte der Bayernligist den wirtschaftlichen K.o. kürzlich offenbar abwenden. Der Vorstand bestätigte inzwischen auch die Rechtmäßigkeit der Kickers-Forderung und kündigte zugleich einen zeitnahen Rechnungsausgleich an: "Diese Summe wird den WFV nicht in die Schieflage bringen“, hieß es aus Vorstandskreisen des Klubs.

Außer seine vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten führte der WFV auch die schleppenden Abrechnung des Spiels von Dienstleistern im Organisationsbereich wie Sicherheitsfirmen oder Sanitär-Unternehmen an. Erst nach der Feststellung der fälligen und von den Zuschauereinnahmen abzugsfähigen Rechnungsbeträge habe eine bereinigte Abrechnung für Kartenverkauf erfolgen können.

   

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