Vorfälle bei Spiel in Mannheim: Geldstrafe für den FCS

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Saarbrücken für verschiedene Vorfälle beim Auswärtsspiel in Mannheim am 18. Februar mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro belegt.

Urteil ist rechtskräftig

Geahndet wurde zum einen das Werfen von Wasserballons und Gummienten als Protest gegen die Investorenpläne der DFL, wodurch sich der Anpfiff der zweiten Halbzeit um drei Minuten verzögerte. Zum anderen sanktionierte der DFB das Bedrängen und Bewerfen von Ordnern, als diese versuchten, ein Spruchband, das die Fluchttore versperrte, zu entfernen. Ein Ordner wurde dabei von einem Gegenstand an der Wange getroffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Bis zu 1.300 Euro kann der FCS für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. In der Strafentabelle belegen die Saarländer mit einer Gesamtsumme von 111.350 Euro in dieser Saison weiterhin den dritten Platz.

 

   

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