Vierter Einspruch: Preußen Münster klagt weiter

Absteiger Preußen Münster hat wie erwartet auch gegen die 0:3-Niederlage gegen den SV Meppen Einspruch eingelegt. Es ist bereits das vierte Mal, dass die Adlerträger gegen eine Spielwertung vorgehen. Auch nach den Niederlagen gegen Bayern II (2:3), Chemnitz (0:1) und Braunschweig (0:1) hatte der Klub Einspruch eingelegt.

SCP fühlt sich benachteiligt

Nach wie vor sehen die Adlerträger die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit nicht gegeben – so die erneut angeführte Begründung für den Einspruch. Die Preußen fühlen sich benachteiligt, weil sie erst am 26. Mai – und damit als einer der letzten Drittligisten – wieder ins Mannschaftstraining einsteigen durften. Wie der Klub zuletzt erklärte, sei ein "sportlich integrer Wettbewerb" unter den seit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs herrschenden Bedingungen "nicht mehr gegeben".

Insbesondere durch Regeländerungen inmitten der laufenden Saison und durch die Verlängerung der Spielzeit über den 30. Juni 2020 hinaus "wird der Fair-Play-Gedanke, der in der DFB-Satzung und im DFB-Ethik-Kodex fest verankert ist, ausgehebelt". Darüber hinaus verwiesen die Preußen auf ein "unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit der Spieler", die "ungeklärte Vertragssituation" vieler Spieler und werfen dem DFB eine "unklare Kommunikation" vor.

Kaum Erfolgsaussichten

Das zuständige DFB-Sportgericht wird nun zunächst Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten einholen. Zu "gegebener Zeit" soll dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden werden, teilte der DFB mit. Die Erfolgsaussichten des Einspruchs dürften allerdings eher gering sein, ohnehin sind die eingelegten Rechtsmittel des Vereins wohl eher symbolisch zu verstehen. Den Einspruch gegen die Partie bei Bayern II hat der DFB bereits zurückgewiesen, am Freitag war der Klub zudem mit seinem Einspruch gegen den Re-Start gescheitert.

Gegen die Wertung der Partien gegen Halle (4:2), Unterhaching (2:1), Großaspach (0:0) , Ingolstadt (0:0), Zwickau (2:1) und Mannheim (0:0) hatten die Adlerträger derweil keinen Einspruch eingelegt. Der Grund: Ein Einspruch ist nur dann möglich, wenn dem Klub – wie bei einer Niederlage – ein Schaden entstanden ist. Auf der Preußen-Homepage heißt es dazu: "Die vom SCP eingelegten Rechtsmittel richten sich nur gegen diejenigen Entscheidungen und Resultate, die den Club negativ betreffen, also eine Beschwer darstellen, wie es juristisch heißt. Somit werden Entscheidungen und Resultate, die den Verein beschweren, vorsorglich und unter Wahrung der Frist angegriffen."

   

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