VfL Osnabrück im Visier der Steuerfahndung
Razzia beim VfL Osnabrück: Steuerfahnder durchsuchen Wohnungen der Profis und Geschäftsstelle – Verein kündigt Stellungnahme am Abend an
Nächster Schock nach dem Abstieg aus der 2. Fußball-Bundesliga: Der Verein steht unter dem Verdacht der Steuerhinterziehung. Am Donnerstag wurden die Wohnungen von 18 Spielern und die Räume der Geschäftsstelle von Teams der Steuerfahndung durchsucht.
„Die Verfahren richten sich nicht gegen die Spieler, sondern gegen den Verein beziehungsweise gegen neun Verantwortliche“, sagte die zuständige Staatsanwältin Wibke Warnking, „bei dem Ermittlungsverfahren geht es um den Verdacht der Steuerhinterziehung durch den Verein und eine Vermarktungsgesellschaft“.
Kartonweise trugen am Donnerstag Steuerfahnder Unterlagen aus der Geschäftsstelle. Präsidium und Vereinsführung des VfL tagten am Nachmittag und kündigten für den frühen Abend eine Stellungnahme an.
Verfahren durch Betriebsführung ausgelöst
Auslöser des Verfahrens, das seit Anfang Mai läuft, ist eine Betriebsprüfung des Finanzamtes für den Zeitraum von 2006 bis 2009. Dabei seien schwerwiegende Mängel in der Buchführung festgestellt worden. Aufgrund der Auswertung der Unterlagen soll der Verein unter anderem Einnahmen aus Spielen nicht vollständig versteuert haben und auch beim Verkauf von Fanartikeln unvollständige Angaben gemacht haben. Außerdem soll der VfL nicht für alle Lohnzahlungen ordnungsgemäß Steuern abgeführt haben. Deshalb wurden am Donnerstag 18 aktuelle und ehemalige Spieler besucht.
"Sie wollten Gehaltsabrechnungen und Verträge"
Sie waren zu viert, einer im Team war – routinemäßig – bewaffnet. Etliche Profis des VfL Osnabrück bekamen am Donnerstag unangemeldeten Besuch. „Sie wollten Gehaltsabrechnungen und Verträge“, sagte einer der Spieler. Bei einem Profi, der nicht in seiner Wohnung war, kamen die Fahnder mit Hilfe der Vermieterin herein, nahmen Laptop und Unterlagen mit. Die Spieler wurden als Zeugen vernommen, der Verdacht der Steuerhinterziehung richtet sich ausdrücklich nicht gegen sie.
Zuständig für die Ermittlungen nach dem Anfangsverdacht auf der Basis der Betriebsprüfung ist die Steuerfahndung mit Sitz in Oldenburg. Die Hausdurchsuchungen wurden zusammen mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück abgewickelt.
FOTO: www.rwo-fanblock.de/