Türkgücü München klagt sich wohl in den DFB-Pokal

Pokal-Hammer! Das Landgericht München hat am Freitag einer Klage von Türkgücü München gegen den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) stattgegeben, wonach der Verband dazu verpflichtet wird, Türkgücü anstelle des 1. FC Schweinfurt für die 1. Runde im DFB-Pokal zu melden. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.

Landgericht kippt BFV-Beschluss

Wie es in einem Beschluss, den der Klub am Nachmittag öffentlich machte, heißt, werde der BFV verpflichtet, die Meldung des 1. FC Schweinfurt für die erste Hauptrunde des DFB-Pokals vom 6. September 2020 "vorläufig zu widerrufen" und stattdessen Türkgücü München "vorläufig zu melden". Der DFB werde demnach verpflichtet, den Widerruf der Meldung des 1. FC Schweinfurt 05 und die Meldung von Türkgücü München "vorläufig zuzulassen". Heißt: Statt dem 1. FC Schweinfurt muss nun offenbar Türkgücü für den DFB-Pokal gemeldet werden, wo der Drittliga-Aufsteiger auf den FC Schalke 04 treffen würde. Klar ist aber: An diesem Wochenende wird die Partie definitiv nicht stattfinden. Das ursprünglich für Sonntag geplante Spiel zwischen Schalke und Schweinfurt hat der DFB abgesetzt. "Über die Neuansetzung der Partie wird der DFB entscheiden, sobald die juristische Klärung herbeigeführt ist", teilte der Verband mit. Näher äußerte sich der DFB nicht.

Hintergrund der Klage: Grundsätzlich meldet der BFV neben dem Landespokal-Sieger auch die beste bayrische Amateurmannschaft für den DFB-Pokal – dies war bis zur Saison-Unterbrechung Anfang März Türkgücü München als Tabellenführer der Regionalliga Bayern. Doch nachdem Türkgücü vom BFV zum Aufsteiger in die 3. Liga erklärt wurde, strich der Verband den Klub aus der Wertung der Bayern-Staffel, die nicht wie die übrigen Regionalligen abgebrochen wurde, sondern in Kürze fortgesetzt wird. So belegte Schweinfurt (vormals Zweiter) zum Zeitpunkt der Meldefrist am 6. September den ersten Tabellenplatz und wurde entsprechend vom BFV für den Pokal gemeldet. 

Verband kündigt Widerspruch an

Zu Unrecht aus Sicht von Türkgücü, das nun erfolgreich dagegen klagte: "Wir sind zufrieden, dass wir dieses Ergebnis vor dem Landgericht München erzielen konnten, denn seit Jahren ist es gelebte Praxis des Bayerischen Fußballverbandes die beste bayerische Amateurmannschaft am DFB Pokal teilnehmen zu lassen", erklärt Geschäftsführer Max Kothny. Die kurzfristige Satzungsänderung des BFV, die Schweinfurt 05 zum DFB Pokal zugelassen hätte, zeige "dass die ursprüngliche und stets von Türkgücü München verteidigte Position rechtmäßig ist", so Kothny. "Unsere Teilnahme an der 3. Liga war von Anfang an auch mit der geplanten Teilnahme am DFB Pokal verbunden."

Ob es aber tatsächlich dazu kommen wird, steht noch nicht endgültig fest. "Das Gericht hat sich nicht mit den notwendigen Anforderungen an die Durchführung eines Spielbetriebs auseinandergesetzt. Die Überlegungen und Verantwortungen, die sich der BFV seit Monaten fortwährend macht, um allen Vereinen in der Covid-19-Krise gerecht zu werden, wurden vom Gericht nicht verstanden. Dem werden wir im Widerspruchsverfahren entgegentreten", erklärte Reinhold Baier, für Rechtsfragen zuständiger Vize-Präsident beim BFV. An diesem Wochenende wird aber keine Entscheidung fallen.

   
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