Tennisbälle und Rauchtöpfe: Geldstrafe für den FCC

Für das unsportlichen Verhalten der eigenen Anhänger in zwei Fällen ist der FC Carl Zeiss Jena am Donnerstag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.700 Euro verurteilt worden.

Tennisbälle gegen Montagsspiele

Konkret geahndet wurde zum einen das Werfen von Tennisbällen in der 1., 3. und 5. Minute beim Heimspiel gegen den FC Ingolstadt am 22. Juli, wodurch die Partie jeweils kurz unterbrochen werden musste. Mit den Tennisbällen protestierten die FCC-Anhänger gegen die ungeliebte Anstoßzeit am Montagabend. Zum anderen wurden beim Auswärtsspiel in Münster am 27. Juli zwei Rauchtöpfe gezündet, was nun ebenfalls sanktioniert wurde.

Noch nicht rechtskräftig

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, der FCC kann innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen und damit eine mündliche Verhandlung beim DFB-Sportgericht beantragen. Bleibt es bei dem Strafmaß, steigt Jena in der Strafentabelle auf dem vierten Platz an.

 

 

   

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