Stadien in Bayern dürfen wieder zu 25 Prozent ausgelastet werden

Die Zeit der Geisterspiele in Bayern ist beendet: Künftig dürfen die Stadien im Freistaat wieder zu 25 Prozent, maximal aber mit 10.000 Fans, besetzt werden – das gab Bayerns Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann am Dienstag bei einer Pressekonferenz nach einem Beschluss des Kabinetts bekannt.

3.750 Zuschauer im Grünwalder Stadion

Seit Anfang Dezember mussten 1860 München, die Würzburger Kickers und Türkgücü München ohne die Unterstützung der eigenen Fans bei Heimspielen auskommen, ab sofort können wieder 25 Prozent der Plätze in den Stadien belegt werden. Die neue Regelung tritt ab Donnerstag in Kraft und gilt somit bereits für das kommende Wochenende. Herrmann sprach von einem Leitmotiv, das durch Vorsicht und Umsicht, aber mit Augenmaß geprägt sei. Begründet wird das Ende der Geisterspiele trotz massiv steigender Neuinfektionszahlen damit, dass die Omikron-Welle das Gesundheitssystem deutlich weniger stark belaste als die Delta-Variante zuvor.

Als erster bayrische Klub dürfen die Kickers am Freitagabend im Heimspiel gegen die U23 des SC Freiburg wieder bis zu 3.270 Fans in der Flyeralarm-Arena begrüßen. Am Samstag folgt Türkgücü München, das im Olympiastadion gegen den TSV Havelse theoretisch vor der Maximalauslastung von 10.000 Zuschauern spielen dürfte. Gleiches wird wohl auch beim noch nicht terminierten Nachholspiel zwischen Türkgücü und 1860 München gelten.

Beim kommenden Heimspiel der Löwen gegen Eintracht Braunschweig am 6. Februar sind 3.750 Zuschauer im Grünwalder Stadion zugelassen. Es gilt jeweils die 2G-Plus-Regelung sowie das Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf allen Plätzen. Dazu herrscht ein Alkoholverbot.

Einheitliche Regelungen geplant

Am Montag hatten sich Bund und Länder noch darauf verständigt, vorerst keine Lockerungen bei der Anzahl der zugelassenen Zuschauer in den Stadien vorzunehmen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte aber schon im Vorfeld angekündigt, notfalls einen Alleingang machen zu wollen. Einig waren sich die Länder unterdessen darin, "dass es bei der Durchführung von Großveranstaltungen einer Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen bedarf", wie es in dem Beschluss heißt. Daher werden nun die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder beauftragt, "bis zum 9. Februar 2022 eine einheitliche Regelung zu vereinbaren".

   

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