Versuchte Spielmanipulation: DFB sperrt Antwerpen und Döpper

Das DFB-Sportgericht hat den früheren VfL-Coach Marco Antwerpen und dessen Co-Trainer bei einer mehr als fünfstündigen Verhandlung am Donnerstag der versuchten Spielmanipulation für schuldig befunden. Antwerpen wurde für ein Jahr gesperrt, Döpper für drei Monate. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht, beide Trainer können binnen einer Woche Einspruch einlegen.
Einsatz von Riesselmann sollte verhindert werden
13 Wochen ist es inzwischen her, das Landespokal-Finale zwischen dem VfL Osnabrück und Viertligist Blau-Weiß Lohne. Doch diese Partie wird Antwerpen nun zum Verhängnis. Der schwerwiegende Vorwurf: versuchte Spielmanipulation. Konkret soll er Osnabrücks Athletiktrainer Tim Schütte im Vorfeld des Spiels zweimal dazu aufgefordert haben, den vom VfL an Lohne verliehenen Bernd Riesselmann einen Verzicht auf einen Einsatz nahezulegen. Offenbar unter Androhung von Konsequenzen.
Als Zeuge sagte Schütte vor dem Gericht nach "dpa"-Angaben aus, er sei dem schließlich nachgekommen, weil er sich unter Druck gesetzt gefühlt habe. "Es war weder mein Wunsch noch meine Entscheidung, ihn dazu aufzufordern", so der 25-Jährige. Zwar sollen Antwerpen und Döpper diese Darstellung energisch zurückgewiesen haben, allerdings sah es der DFB-Kontrollausschuss als erwiesen an, dass beide Trainer unzulässig auf Schütte eingewirkt hätten, bei Riesselmann anzurufen.
Beide hätten es demnach unternommen, "auf den sportlichen Wettbewerb durch unbefugte Beeinflussung einzuwirken in der Absicht, der Mannschaft des VfL Osnabrück einen Vorteil zu verschaffen", heißt es. Dieser Ansicht folgte auch das Sportgericht. Wie Richter Stefan Oberholz angab, sei der Vorgang "maßgeblich von Herrn Antwerpen initiiert worden". Riesselmann hatte das Ansinnen kategorisch abgelehnt und seinen Berater über den Vorfall informiert. "Ich sollte eine Verletzung vortäuschen. Ich war fassungslos und konnte das nicht glauben", berichtete der 21-Jährige, der anschließend zum Einsatz kam und den Treffer zum 4:2-Endstand erzielte.
Einspruch binnen einer Woche möglich
Zunächst hatte der DFB-Kontrollausschuss gegen Antwerpen eine Sperre von 14 Monaten und 3.000 Euro Geldstrafe gefordert. Döpper sollte für vier Monate gesperrt werden und 500 Euro zahlen. Diesem Antrag folgte das Sportgericht jedoch nicht in vollem Umfang. Antwerpen wurde nun für ein Jahr gesperrt, Döpper für drei Monate. Von einer Geldstrafe sah das Sportgericht laut der "Neuen Osnabrücker Zeitung" ab, da beide Trainer nach der fristlosen Kündigung durch den VfL derzeit über kein Einkommen verfügen.
"Das Gericht hält den Hauptbelastungszeugen (Osnabrücks Athletiktrainer Tim Schütte; d. Red.) für glaubwürdig und seine Aussagen für glaubhaft", so Oberholz. Sie seien weitgehend konsistent zu seinen vorherigen Einlassungen und würden durch seine emotionale Betroffenheit, die er bei der Beweisaufnahme gezeigt habe, untermauert. "Auch werden sie gestützt durch weitere Zeugenaussagen, die den Sachverhalt im Wesentlichen bestätigen", so Oberholz. Der "NOZ" zufolge soll Schütte gedroht worden sein, er könne seinen Job verlieren, wenn er den Anruf nicht ausführt.
Zu Gunsten von Antwerpen und Döpper legte das Sportgericht die Tatsache aus, dass es nicht zur Spielbeeinflussung gekommen ist und beide bisher sportgerichtlich noch nicht in Erscheinung getreten sind. Der Versuch einer Spielmanipulation reichte dennoch für eine Strafe aus. Der Anwalt der Beschuldigten, Horst Kletke, hatte auf einen Freispruch für seine Mandanten plädiert. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, sowohl Antwerpen als auch Döpper können nun binnen einer Woche Einspruch einlegen.
Verfahren vor dem Arbeitsgericht läuft
Nachdem die versuchte Spielmanipulation von Antwerpen und Döpper beim VfL Osnabrück bekanntgeworden war, hatten die Lila-Weißen die Verträge am 27. Mai fristlos gekündigt. Dagegen reichten beide Übungsleiter Klage vor dem Arbeitsgericht ein. Zu Beginn der Woche war es dort zu einem Gütertermin gekommen, dieser hatte jedoch keine Einigung gebracht. Mitte Juli war bereits ein Schlichtungsverfahren beim DFB gescheitert. Nun wird es Mitte Dezember vor dem Arbeitsgericht zu einer Verhandlung kommen. Die zentrale Frage: War die fristlose Kündigung rechtmäßig?