Hansa Rostock: 20.000 Euro Geldstrafe – Fan-Ausschluss droht

Der F.C. Hansa Rostock wurde am Donnerstag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bund (DFB) zu einer empfindlichen Strafe verurteilt. Neben der Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro wird die Südtribüne bei einem weiteren Vorfall für ein Heimspiel gesperrt. Die Strafe wurde zunächst auf Bewährung ausgesetzt und umfasst einen Zeitraum von acht Monaten. Darüber hinaus wurde Hansa vom DFB-Sportgericht aufgefordert, ab dem ersten Heimspiel der Saison 2014/2015 Fangnetze vor der Südtribüne sowie vor dem Block 27A zu errichten. Weitergehend muss der F.C.H. bei Auswärtsspielen eigene Ordner in "ausreichender Anzahl mitsenden" sowie das Zeigen von Bannern mit verunglimpfenden Inhalten verhindern.

Vorfälle in zehn Spielen wurden geahndet 

Zurückzuführen ist dieser Strafenkatalog auf die Vorkommnisse in gleich zehn Fällen. Betroffen sind die Spiele gegen den Halleschen FC (Werfen von Feuerzeugen), gegen Preußen Münster (Feuerwerkskörper), gegen RB Leipzig (Pyrotechnik, 80 Personen stürmten Eingangstor, verunglimpfender Banner während des Spiels), gegen Holstein Kiel (30 Personen stürmten das Eingangstor, Kiosk geplündert), gegen  den VfL Osnabrück (Werfen von Feuerzeugen und Provozierung einer Spielunterbrechung), gegen den Chemnitzer FC (Werfen von Feuerzeugen), gegen Darmstadt, Duisburg und Stuttgart (jeweils verunglimpfende Banner), und gegen den Halleschen FC (Pyrotechnik, Werfen von Feuerzeugen).

"Werden gegebenenfalls innerhalb von sieben Tagen in Berufung gehen"

"Wir erwarten vom Verein, dass er künftig deutlich mehr hinsichtlich der Identifizierung der konkreten Störer unternimmt. Was das Werfen von Gegenständen in Richtung des Spielfeldes betrifft, können wir nicht weiter abwarten, das Risiko ist viel zu groß. Deswegen ist die Installierung eines Fangnetzes vor der Südtribüne als Bewährungsauflage die einzig verbleibende Möglichkeit, die Gefahr für Spieler und Schiedsrichter einzudämmen", erklärte Richter Stephan Oberholz. Rainer Friedrich, Vorstand Prävention/Stadionmanagement des F.C. Hansa sagte: "Wir sind enttäuscht, dass das Gericht unseren Einlassungen nicht umfänglich Rechnung getragen hat und insofern ist das Urteil für uns nicht befriedigend. Wir werden nun all unsere Möglichkeiten prüfen und können gegebenenfalls innerhalb von sieben Tagen in Berufung gehen". In der ligaweiten Strafentabelle rückt Hansa vom fünften auf den zweiten Rang vor.

Die Strafentabelle

 

FOTO:  FU Sportfotografie

   

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