Pyrotechnik und Co: DFB beschließt neuen Strafenkatalog
Der DFB hat einen neuen Strafenkatalog für Fan-Vergehen beschlossen. Ziel der Änderungen ist es, die unterschiedlichen Gefahrenpotenziale von Pyrotechnik künftig stärker zu berücksichtigen und gleichzeitig den präventiven Charakter der Sanktionen auszubauen.
Höhere Strafen für besonders gefährliche Pyrotechnik
Künftig werden insbesondere Verstöße mit besonders gefährlicher Pyrotechnik deutlich härter sanktioniert. Betroffen sind etwa Böller, Raketen oder geworfene pyrotechnische Gegenstände. So steigt die Strafe für Böller und Knallkörper von 350 Euro auf 2.000 Euro und für geworfene Pyrotechnik von 750 Euro auf 1.500 Euro – jeweils pro Gegenstand. Neu ist, dass für das Zünden von Pyrotechnik aus Feuerwerksbatterien künftig ein einheitliches Verfahren gilt. Für eine Batterie bis zu acht pyrotechnischen Gegenständen werden 2.500 Euro fällig, ab acht Gegenständen beläuft sich das Strafmaß auf 5.000 Euro.
Gleichzeitig werden die Strafen für weniger gefährliche Verstöße, etwa für in der Hand gehaltene Bengalfackeln, von 350 Euro auf 250 Euro gesenkt. Der DFB will damit die tatsächlichen Risiken stärker differenzieren und vor allem Verhaltensänderungen bewirken. Bei einer Spielunterbrechung bis zu einer Minute erhöht sich die Strafe um 10 Prozent, bis fünf Minuten um 20 bis 45 Prozent, bis zehn Minuten um 50 bis 70 Prozent, bis 15 Minuten um 70 bis 95 Prozent und ab 15 Minuten um 100 Prozent. Wird ein Täter identifiziert, reduziert sich die Geldstrafe um 25 Prozent. Werden bis zu 50 Prozent der Täter identifiziert, beträgt der Nachlass 50 Prozent. Liegt die Identifizierungsquote bei mehr als 50 Prozent bis hin zu 100 Prozent, sinkt die Strafe um 75 Prozent.
Bis zu 45 Prozent für Präventionsmaßnahmen
Zugleich erhalten die Vereine künftig größere Möglichkeiten, verhängte Geldstrafen für eigene Präventionsmaßnahmen zu verwenden. Der Anteil der Strafen, der für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Projekte eingesetzt werden darf, wird von 30 auf bis zu 45 Prozent erhöht. Darüber hinaus können die Mittel künftig auch in die Stärkung des Sicherheitsmanagements fließen, etwa in Qualifizierungen von Sicherheitsverantwortlichen oder gemeinsame Krisenübungen im Rahmen von Stadionallianzen.
Der neue Strafenkatalog gilt allerdings nur für Fälle, die einer standardisierten Bewertung zugänglich sind. Schwerwiegende Vorfälle werden weiterhin individuell beurteilt. Dazu zählen beispielsweise gezielt in Menschenmengen abgeschossene Pyrotechnik, Vorfälle mit verletzten Personen, längere Spielunterbrechungen oder Spielabbrüche. In solchen Fällen können neben Geldstrafen auch Platzsperren, Geisterspiele, Punktabzüge oder sogar die Versetzung in eine niedrigere Spielklasse verhängt werden.
DFB hofft auf stärkere Prävention
DFB-Vizepräsident Thomas Bergmann sieht die Änderungen als notwendigen Schritt an. "Der neue Strafzumessungsleitfaden geht in die richtige Richtung, weil er zum einen sportrechtliche Vergehen deutlich härter sanktioniert und gleichzeitig den Vereinen bei der präventiven Bekämpfung des gefährlichen Abbrandes von Pyrotechnik Rückendeckung gibt. Der DFB erwartet größere Erfolge der Klubs bei der Vermeidung von Pyrotechnik – für ein sicheres Stadionerlebnis."
Strafenkatalog
| Vergehen | Alte Geldstrafe | Neue Geldstrafe |
|---|---|---|
| Feuerwerksbatterie (ab 8 pyrotechnischen Gegenstände) | - | 5.000 Euro |
| Feuerwerksbatterie (bis 8 pyrotechnische Gegenstände) | - | 2.500 Euro |
| Knallkörper/Böller | 350 Euro | 2.000 Euro |
| Unsportliches Banner (ab drei Quadratmetern)* | 2.000 Euro | 2.000 Euro |
| Abschießen/Werfen von Pyrotechnik* | 750 Euro | 1.500 Euro |
| Verwendung von Laserpointern | 1.000 Euro | 1.000 Euro |
| Flitzer auf dem Platz | 1.000 Euro | 750 Euro |
| Unsportliches Banner (bis drei Quadratmetern)* | 500 Euro | 500 Euro |
| Abbrennen von Pyrotechnik* | 350 Euro | 250 Euro |
| Werfen von Gegenständen* | 300 Euro | 200 Euro |
*pro Gegenstand
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