Pyrotechnik und Böller: Weitere Geldstrafe für den FCS
Nachdem der 1. FC Saarbrücken bereits am vergangenen Freitag mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.650 Euro belegt worden war, kommen nun weitere 1.050 Euro dazu.
Zwei Vorfälle geahndet
Damit ahndet das DFB-Sportgericht zum einen das Abrennen von zwei pyrotechnischen Gegenständen beim Spiel in Mannheim am 8. Dezember und zum anderen das Zünden eines Böllers bei der Partie in Halle am 12. November. Der FCS hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle rücken die Saarländer mit einer Gesamtsumme von 7.700 Euro auf den fünften Platz vor.