Pyrotechnik abgebrannt: Geldstrafe für den FCS

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Saarbrücken wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.

Urteil ist rechtskräftig

Mit der Strafe ahndet der Verband das Abbrennen einer bengalischen Fackel beim Auswärtsspiel in Meppen am 25. September. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle steigt der FCS auf Platz 5 ein.

   

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