Pokalausschluss: Dynamo Dresden geht in Berufung

Zweitligist Dynamo Dresden hat nach dem Ausschluss aus dem DFB-Pokal am heutigen Montag fristgerecht Berufung gegen das Urteil des DFB-Sportgerichtes eingereicht. "Hintergrund ist, dass die notwendige Meinungsbildung über die in der nächsten Instanz zu erwartenden Chancen und Risiken innerhalb der Sportgemeinschaft noch nicht abgeschlossen ist", heißt es auf Homepage der Dresdner. "Zudem liegt dem Verein bisher keine schriftliche Urteilsbegründung vor, auf deren Basis diese Entscheidung zu treffen wäre. Mit dem formalen und fristwahrenden Akt, Berufung einzulegen, gewinnt Dynamo demnach mehr Zeit, um die genaue Begründung des Urteils, die Aussichten eines Berufungsverfahrens sowie die juristischen und wirtschaftlichen Risiken dezidiert zu prüfen." 

Vorfälle beim Pokalspiel in Hannover bestraft

Hintergrund ist das Urteil des DFB-Sportgerichtes, wonach Dynamo Dresden in der kommenden Spielzeit nicht im DFB-Pokal teilnehmen darf und dadurch auf Gewinne in Millionen Höhe verzichten muss. Der DFB hat damit die Vorfälle aus dem DFB-Pokal-Spiel zwischen Hannover 96 und Dynamo Dresden bestraft. Ein Pokalausschluss drohte Dynamo Dresden bereits 2011, als der DFB nach den Ausschreitungen im Pokalspiel gegen Borussia Dortmund eine solche Bestrafung bereits ausgesprochen hatte. Im Berufungsverfahren konnte die SGD das Urteil jedoch in eine Geldstrafe von 100.000 Euro und einem Geisterspiel in der 2. Bundesliga umwandeln.

Wenn der Einspruch des Zweitligisten gegen das Urteil abgelehnt wird, könnte der 3. Liga ein weiterer Startplatz im DFB-Pokal zugesprochen werden.

 

   

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