Offenbacher Gericht: "Schal-Klau ist kein Raub"

Nachdem am 14. Mai dieses Jahres ein Anhänger von Dynamo Dresden beim Auswärtsspiel in Offenbach einem Kickers-Fan den Vereinsschal weggenommen hatte, hat nach einem Bericht von "op-online.de" nun das Offenbacher Schöffengericht ein Urteil zur Tat gefällt. Besonders interessant ist dabei die Aussage, die die Richter in Bezug auf den eigentlichen Straftatbestand getroffen haben. Während die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage von Raub ausgegangen war, sah es das Gericht als erwiesen an, dass in diesem Fall stattdessen eine strafbare Nötigung vorliegt.

Bundesgerichtshof: "Kein Raub"

In seinem Urteil stützte sich Richter Manfred Beck auf den Bundesgerichtshof (BGH), der in einem ähnlichen Fall festgestellt hatte, dass in solchen Fällen kein Gewaltverbrechen zugrunde läge. Im betreffenden Fall hatte ein Mitglied der Gruppe "Hell’s Angels" einem Angehörigen einer rivalisierenden Gruppe die Kutte weggenommen, um diese zu verbrennen. Da das Motiv für diese Tat aber nicht persönliche Bereicherung, sondern eine Demütigung des Gegners war, sah der BGH den Straftatbestand des Raubes nicht als erfüllt an, da der Angeklagte "mit der Wegnahme keine Vermögensverschiebung zu seinen Gunsten angestrebt" habe, wie es in der Urteilsbegründung hieß.

Drei Jahre auf Bewährung

Da das Gericht in Offenbach im Fall der Fußballfans die gleichen Vorraussetzungen gegeben sah, entschied es in seinem Urteil auf strafbare Nötigung.  Nachdem sich die Beweisaufnahme und Täteridentifizierung zunächst als schwierig gestaltet hatte, wurde der Täter, ein 22-jähriger Student der Volkswirtschaftslehre, jetzt zu einer Strafe von drei Jahren auf Bewährung verurteilt und mit einer Opferentschädigung von 250 Euro belegt.

   

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