Nach Randalen: Hansa-Fan zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Rostock hat einen 23-jährigen Hansa-Fan, der an den Ausschreitungen nach dem Spiel gegen den Halleschen FC (Oktober 2013) beteiligt war, zu einer 8-monatigen Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, verurteilt.  Zusätzlich muss der aus Gadebusch stammende Mann 1.200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Konkret geht es um schweren Landfriedensbruch, versuchter gefährlicher Körperverletzung und dem Verstoß gegen das Vermummungsverbot. Dieser ersten Verurteilung könnten weitere folgen, denn die Rostocker Staatsanwaltschaft hat bislang im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen während des Spiels gegen den Halleschen FC im Oktober vergangenen Jahres 21 Anklagen erhoben. Weiterhin wurde der Erlass von 11 Strafbefehlen mit zum Teil erheblichen Geldstrafen beim zuständigen Amtsgericht beantragt.

 "Haben bis jetzt 21 Stadionverbote ausgesprochen"

"Wer sich im Stadion vermummt begeht eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz, wer anderen Fans einen Fanschal raubt, ein Verbrechen das mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bestraft wird. Wer Steine und Flaschen auf Polizeibeamte wirft oder aus einer Gruppe heraus agiert, begeht einen schweren Landfriedensbruch. Wer sich aus einer gewalttätigen Gruppe nicht entfernt, Deckungsmasse bietet oder deren Verhalten unterstützt, muss sich die Taten im Einzelfall zurechnen lassen", erklärt Michael Ebert, Leiter der Polizeiinspektion Rostock. Rainer Friedrich, Vorstand für Stadionmanagement und Prävention sowie Stadionverbotsbeauftragter beim F.C. Hansa Rostock, erklärt: "Wir arbeiten bei der Aufklärung von Straftaten sehr eng mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft zusammen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit den Konsequenzen leben – wir werden auch in Zukunft mit Hilfe unserer Sicherheitspartner rigoros gegen Straftäter vorgehen und diese aus den Fußballstadien verbannen. Wir haben bis jetzt 21 Stadionverbote ausgesprochen. Weitere sechs Personen erhielten Auflagen, wie z.B. die Mitarbeit bei sozialer Arbeit des Vereins."

FOTO: Marcel Junghanns / Klettermaxe Photographie / Fototifosi

   

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