Nach Böllerwurf: Geldstrafe für den Chemnitzer FC

Weil beim Pokalspiel gegen den Hamburger SV am 12. August zwei Böller aus dem Chemnitzer Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen wurden, sind die Himmelblauen zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Reduzierung nach Täterermittlung

Konkret werden 375 Euro fällig, wie das DFB-Sportgericht bekanntgab. Dass die Strafe vergleichsweise gering ausfällt, hängt mit der erfolgreichen Täterermittlung durch den Verein zusammen, die zu einer Reduzierung der Geldstrafe um 75 Prozent führte. Sonst wären 1.500 Euro fällig werden. Durch das Zünden der Böller hatten zwei Personen, darunter ein Kind, leichte Verletzungen erlitten.

Wird der Täter in Regress genommen?

"Da wir den Werfer des Böllers identifizieren konnten, prüfen wir derzeit, wie wir diesen für die Strafzahlung in Regress nehmen können", so Geschäftsführer Uwe Hildebrand. "Pyrotechnische Gegenstände stellen eine immense Gefahr dar. Ich danke den Ordnungskräften und umstehenden Fans, die bei der schnellen Identifizierung des Täters beigetragen haben." Der CFC hat das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle steigen die Himmelblauen auf Rang 10 ein.

 

   

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