Muss die Partie Aachen gegen Münster wiederholt werden?
Update: Wie am Donnerstag bekannt geworden ist, legt die Alemannia keinen Einspruch gegen den Schiedsrichter ein. Die diskutierte Neuansetzung der Partie ist damit vom Tisch.
Mit einem 2:1-Auswärtssieg gegen Alemannia Aachen hat sich Preußen Münster am gestrigen Abend die Tabellenführung erobert. Nach dem der Zweitligaabsteiger kurz nach der Pause in Führung gegangen war, konnte Taylor für den SCP das Spiel schließlich noch drehen. Begleitet wurden die beiden Tore allerdings durch zum Teil fragwürdige Schiedsrichter-Entscheidungen. Wie nun bekannt geworden ist, war der Unparteiische der gestrigen Partie, Martin Thomsen, offenbar gar nicht so unparteiisch.
Einspruch nur schwer möglich
Wie der "WDR" am Abend vermeldete, ist Thomsen als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung an der Universität Münster tätig, wo er zwischen 2006 und 2010 auch studiert hat. Gebürtig kommt der Schiedsrichter aus Kleve. Wie der "WDR" in seiner "Aachener Lokalzeit" am Abend erklärte, würde der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bereits zu diesem Spiel ermitteln – am heutigen Donnerstag wolle man sich äußern. Viele Fans der Alemannia fordern nun, dass die Kaiserstädter Einspruch gegen den Spielausgang einlegen. Dies wäre bis maximal 48 Stunden nach Abpfiff noch möglich. Anders sieht es aber bei der Schiedsrichter-Ansetzung aus, gegen die man vermutlich nicht klagen kann. Im Drittliga-Statut des DFB heißt es: "Eine Einspruchsmöglichkeit der Vereine und Kapitalgesellschaften gegen Schiedsrichter-Ansetzungen besteht nicht", Möglich wäre aber dennoch auch eine Wiederholung der Partie, wofür der DFB allerdings die Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters in Frage stellen und auch an sich selbst Kritik üben müsste, da der Verband möglicherweise von der Tätigkeit Thomsens an der Uni Münster gewusst haben könnte/müsste. Einen entsprechenden Präzedenzfall gibt es übrigens nicht. Thomsen selbst sehe laut WDR keinen Interessenskonflikt.
Update: Alemannia legt keinen Einspruch gegen den Schiedsrichter ein
FOTO: Friedrich Jeschke