MSV Duisburg verliert Prozess gegen Roland Kentsch

Herber Rückschlag für den MSV Duisburg: Die Zebras haben den Gerichtsprozess gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer Roland Kentsch verloren und müssen nun Gehälter in Höhe von 125.000 Euro nachzahlen – das berichtet der "RevierSport". Demnach sei auch die Schadensersatzklage (4,3 Millionen Euro) des MSV abgewiesen worden.

Kündigung unwirksam

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung war die vom MSV ausgesprochene Kündigung gegen Kentsch am 13. Juni 2013. Diese erklärte Richterin Antje Reim am Donnerstag nun für unwirksam. Demnach sei nicht klar, ob mit der Kündigung ein Original des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses an Kentsch übergeben worden war. Der MSV muss somit nun rund 125 000 Euro an Roland Kentsch nachzahlen.

"Wir sind sehr enttäuscht"

Im Hinblick auf die abgewiesene Schadensersatzklage im Zusammenhang mit der verweigerten Zweitliga-Lizenz nach der Saison 2012/13 "hat das Gericht nicht entschieden, ob eine Pflichtverletzung von Kentsch vorlag", schreibt das Magazin. Demnach sei die Kammer zu dem Schluss gekommen, dass der MSV die Lizenz aufgrund der "schlechten wirtschaftlichen Voraussetzungen" ohnehin nicht bekommen hätte – selbst wenn sich Kentsch pflichtgemäß verhalten hätte. "Wir sind sehr enttäuscht. Das hatten wir nicht erwartet“, wird MSV-Präsident Ingo Wald zitiert.

[box type="info"]Update: Der MSV wird Berufung gegen das Urteil einlegen[/box]

 

 

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