MSV scheitert mit Einspruch gegen BVB-Spiel zum dritten Mal

Der MSV Duisburg ist mit seinem Einspruch gegen die Wertung des BVB-Spiels vom 6. Februar zum dritten Mal gescheitert. Auch das Bundesgericht wies den Einspruch der Zebras am Donnerstag im schriftlichen Verfahren zurück und bestätigte damit die vorangegangenen Urteile des Sportgerichts. Ob die Zebras weiter klagen, werde nun überlegt, wie der Klub mitteilte.

Streitpunkt Gelb-Sperre

Hätte BVB-Kapitän Franz Pfanne bei der Partie in Duisburg am 6. Februar aufgrund einer Gelb-Sperre nicht spielen dürfen? Das ist die zentrale Frage in dieser Angelegenheit. Für den MSV ist die Sache klar: Weil der 27-Jährige direkt vor der Partie bei den Zebras seine fünfte gelbe Karte gesehen hatte, war er nicht spielberechtigt. Entsprechend lag nach Auffassung des MSV ein Regelverstoß der Dortmunder vor.

Das DFB-Bundesgericht sieht das jedoch anders und führt wie zuletzt bereits das Sportgericht aus, dass "keine Mitwirkung eines nicht einsatzberechtigen Spielers vorgelegen" haben. Für Pfanne seien in den im DFBnet veröffentlichten Spielberichten vor dem Spiel gegen Duisburg lediglich vier gelbe Karten vermerkt. Die Diskrepanz ergibt sich daraus, dass der BVB-Kapitän beim Spiel gegen den SV Meppen am 6. November eine gelbe Karte gesehen hatte, die aber nicht bei ihm, sondern bei Mitspieler Maik Amedick eingetragen wurde. Beanstandet worden war das im Nachgang allerdings nicht, sodass die Eintragungen im Spielbericht nach den geltenden Regeln rechtskräftig wurden.

Ein schuldhaftes Einsetzen eines nicht spielberechtigten Akteurs sei den Dortmundern nicht vorzuwerfen, so der DFB. Zumal sich der BVB vor dem Duisburg-Spiel bei der DFB-Spielleitung eine Bestätigung dafür eingeholt hatte, dass Pfanne ausweislich der Spielberichte bislang vier gelbe Karten erhalten hatte – und somit spielberechtigt war.

Legt der MSV erneut Einspruch ein?

Ob die Zebras nun abermals Einspruch einlegen, steht noch nicht fest. Bereits Mitte Februar war bekanntgeworden, dass die Meidericher beim DFB eine mündliche Verhandlung – auch unter Hinzunahme von Zeugen im Rahmen einer Beweisaufnahme – beantragt hatten, was der DFB jedoch abgelehnt habe. "Und zwar mit der Begründung, dass es einen unstreitigen Sachverhalt gebe", berichtete MSV-Geschäftsführer Peter Mohnhaupt. "Das sehen wir kategorisch anders, weil wir der Meinung sind, dass der Sachverhalt sehr wohl streitig ist."

Die Zebras sind der Auffassung, "dass allein der Paragraph 43 der Spielordnung zählt. Dort ist das einzige Kriterium für die fünfte gelbe Karte das Vorweisen des Schiedsrichters gegenüber dem jeweiligen Spieler. Darauf hat der DFB bisher wenig Bezug genommen und sich nur auf Verfahrensordnungen bezogen. Wir werden auf eine mündliche Verhandlung bestehen", so der MSV-Geschäftsführer. "Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, bis der Prozess zu Ende geführt worden ist und dafür kämpfen, dass der MSV das Recht zugesprochen bekommt. Denn das sehen wir ganz klar bei uns. Wir haben gute Karten in der Hand."

Dem Geschäftsführer zufolge soll es Urteile auf Landesverbandsebene geben, die die Position des MSV untermauern und als Präzedenzfälle dienen würden. "Dort ist so entschieden worden, dass der Verein die Verantwortung dafür trägt, seine fünften gelben Karten nachzuhalten und dass eben nicht relevant ist, was im Spielberichtsbogen oder DFB-Net steht."

   

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