Kritik an Betretungsverboten für Eintracht-Fans in Osnabrück

In der Fan-Szene von Eintracht Braunschweig herrscht wegen bekannt gewordener Betretungsverbote für mehrere Anhänger der Löwen in Osnabrück großer Aufruhr. Die Fan-Organisation "Blau-Gelbe Hilfe" (BGH) übt an der Polizei Osnabrück wegen der Beschlüsse für die Auswärtsspiele der Eintracht bei den Sportfreunden Lotte (24. März) und dem benachbarten Spitzenreiter VfL Osnabrück (7. April) scharfe Kritik.

"Begründungen grenzen an Absurdität"

"Aus unserer Sicht", sagt BGH-Vorsitzender Jens Pufahl dem Internetportal "news38" zu den vorliegenden Informationen zu den Entscheidungen der Polizei, "grenzen die allgemeinen Begründungen an Absurdität." Nach Auffassung der Fan-Helfer werden die betroffenen Eintracht-Anhänger kriminalisiert und in ihren Grundrechten eingeschränkt.

Die Polizei Osnabrück hingegen begründet die verhängten Sanktionen vor dem Hintergrund mutmaßlicher Brisanz mit Vorbeugungscharakter. Für die Anreise der Eintracht-Fans nach Lotte durch Osnabrück führte die Behörde als Argumentation an, dass aufgrund der Rivalität zum VfL-Anhang und "aus den Erfahrungen mit den Ultra-Szene zu erwarten" sei, "dass bereits anlässlich des Spiels in Lotte ein Konkurrenzverhältnis aufgebaut werden soll."

Den Bestimmungen des Polizeigesetz zufolge kann die Polizei einer Person verbieten, eine Stadt zu betreten, wenn die Person dort wahrscheinlich Straftaten begehen wird. Für das Verbot reicht allerdings die Mitgliedschaft in einer Ultra-Fangruppe alleine nicht aus. Zu den einzelnen Hintergründen der Maßnahmen der Osnabrücker Polizei sind keine weiteren Informationen bekannt.

   

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