Kommen die Investoren? DFL lockert 50+1-Regel
Diese Entscheidung könnte für eine grundlegende Änderung im deutschen Profifußball sorgen. Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen erklärte vor einige Tagen, dass es in Zukunft möglich sein wird, dass Investoren einen Verein zum größten Teil übernehmen können. Auf der Grundlage dieser Entscheidung erhalten die Vereine der DFL die Möglichkeit, im Rahmen einer langfristigen Kooperation mit Förderern diesen nach Ablauf von 20 Jahren die Kapital- und/oder Stimmenmehrheit an der lizenzierten Gesellschaft zu übertragen. Die für diese Ausnahme geltenden umfangreichen Auflagen und Bestimmungen der Satzung der DFL bleiben im bisherigen Umfang erhalten und sind zu beachten. Liga-Präsident Dr. Rainer Rauball erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa:
"Die 50+1-Regel bleibt im Kern erhalten"
"Das Urteil ist in der Gesamtbetrachtung ein Erfolg für die Vereine und Kapitalgesellschaften des Ligaverbandes. Das Entscheidende ist: Die 50+1-Regel bleibt im Kern erhalten. Das Ständige Schiedsgericht hat ausgeführt, dass die bewährte Regel sowohl mit dem deutschen Recht als auch mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Im deutschen Profi-Fußball werden Investoren weiterhin nur im Ausnahmefall und sehr eingeschränkt die Stimmenmehrheit bei einzelnen Clubs übernehmen können."
"Keine englischen Verhältnisse"
"Wir müssen auch künftig keine spanischen, italienischen oder englischen Verhältnisse fürchten. Die Bundesliga behält damit ihren unverwechselbaren Charakter und kann weiter auf die Faktoren setzen, die in den vergangenen Jahrzehnten entscheidend zum Erfolg beigetragen haben: Stabilität, Kontinuität, Vorrang des Wettbewerbs und gelebte Bodenständigkeit. Die vom Ständigen Schiedsgericht geforderte Streichung der Stichtagsregelung werden wir in die Gremien einbringen und auf einer der nächsten Mitgliederversammlungen zur Abstimmung stellen."
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