Knallkörper: 1.500 Euro Geldstrafe für Duisburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den MSV Duisburg zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. Grund dafür sei das laut DFB "unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger". Beim Spiel gegen den VfL Osnabrück am 10. November haben Anhänger der Duisburger unmittelbar vor Spielbeginn "drei Knallkörper gezündet und in Richtung des Platzes geworfen". In der 35. Minute wurde zudem im Sitzplatzbereich des Gästeblocks ein bengalisches Feuer abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Es ist bereits die zweite Geldstrafe für den MSV in der laufenden Saison. Vor einigen Wochen mussten sie bereits 1.000 Euro bezahlen. Im ligaweiten Strafenvergleich stehen die Meidericher auf dem vierten Platz.

Die Strafentabelle

 

FOTO: Flohre Fotografie

 

 

   
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