Karlsruhe muss Geisterspiel gegen Osnabrück austragen

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am heutigen Donnerstag die Berufung des Karlsruher SC gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 9. Juli zurückgewiesen. "Damit bleibt das Urteil bestehen, wonach der KSC wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger dazu verurteilt ist, das der Rechtskraft des Urteils folgende Heimspiel der Saison 2012/2013 in der 3. Liga unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen", erklärt der DFB auf seiner Homepage. Dies wird nun das Heimspiel gegen den VfL Osnabrück am kommenden Mittwoch, 8. August sein.

"Ausschlaggebend für das Urteil ist in erster Linie die Schwere der Vorkommnisse beim Spiel Karlsruhe gegen Regensburg. Bei den Ausschreitungen gab es mindestens 70 Verletzte. Die Sanktion muss entsprechend angemessen sein. Das Signal an die Störer und den Verein lautet: Auch für das DFB-Bundesgericht gilt das Null-Toleranz-Gebot", begründete Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, die Entscheidung.

Relegationsspiel gab den Ausschlag

Für insgesamt sechs Fälle eines gegen die Regeln verstoßenden Verhaltens wurde der Karlsuher SC heute vom DFB-Sportgericht (Richter Hans E. Lorenz) verurteilt. Darin eingeschlossen sind vier Fälle von Einsätzen von Pyrotechnik in den Zweitliga-Partien gegen Energie Cottbus (17. Februar 2012), beim FC St. Pauli (12. März 2012), bei Alemannia Aachen (29. April 2012) und im Relegations-Hinspiel gegen den SSV Jahn Regensburg (11. Mai 2012). Hinzu kommt ein fehlerhaftes Verhalten der Ordnungskräfte, als im KSC-Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt etwa 400 Eintracht-Fans ungehindert den Eingangsbereich stürmen und mehrmals Rauch- und Knallkörper zünden konnten (6. Mai 2012). Insbesondere geahndet wurden die Vorkommnisse beim Relegations-Rückspiel bei Jahn Regensburg, als rund 200 KSC-Anhänger nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld stürmten, Ordner angriffen und Pyrotechnik zündeten. Auch während des Spieles kam es zu mehrfacher Anwendung von Rauch- und Knallkörpern.

Wie der "Boulevard Baden" erfahren haben will, kostest das Geisterspiel dem KSC rund 300.000 Euro an Einnahmen.

 

   

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