Geisterspiel für Aufsteiger Hansa Rostock

Empfindliche Strafe für Zweitligaaufsteiger Hansa Rostock: Nach den Vorkommnissen bei der Begegnung zwischen dem FC Hansa und dem FC St. Pauli am 19. November hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Hanseaten im Einzelrichter-Verfahren zu einem Zweitliga-Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt. Dies wird wohl die Heimpartie gegen Dynamo Dresden am 18. Dezmeber sein. Das brisante Spiel musste zwischenzeitlich für rund zehn Minuten unterbrochen werden.

Feuerwerkskörper gezielt in Richtung des Gästeblock

Nach dem 1:0 für die Gäste in der 40. Minute zunächst drei Bengalos im Hamburger Zuschauerblock gezündet wurden, woraufhin im Rostocker Zuschauerblock mehrere Böller abgefeuert und drei raketenähnliche Feuerwerkskörper gezielt in Richtung des Gästeblocks geschossen wurden. Kurz nach Spielende wurden im Gästeblock erneut einzelne Bengalos gezündet und ein großes Bodenfeuer entfacht, woraufhin aus dem Rostocker Bereich abermals zwei raketenähnliche Feuerwerkskörper Richtung Gästeblock geschossen wurden. St. Pauli wurde derweil zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt. Beide Vereine haben nun 24 Stunden Zeit, dem jeweiligen Einzelrichter-Urteil zuzustimmen oder wahlweise eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht zu beantragen.

FOTO: Sven Rech

   

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