VfL: Zuschauer-Teilausschlüsse gegen Stuttgart II und Erfurt

Nach den Vorkommnissen beim abgebrochenen DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig muss VfL Osnabrück die beiden Heimspiele gegen Stuttgart II und Erfurt unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dies gab das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag bekannt. Da der Werfer des Feuerzeuges, das den Abbruch am 10. August verursacht hat, bereits ermittelt werden konnte, bleibt den Lila-Weißen ein Geisterspiel erspart. 

Fanblock bleibt gegen Stuttgart II und Erfurt geschlossen

Konkret müssen bei den Heimspielen gegen den VfB Stuttgart II am 3. Oktober und gegen Rot-Weiß Erfurt am 24. Oktober 2015 die Stehplätze der Osttribüne geschlossen bleiben. Darüber hinaus muss auf der Westtribüne ein Pufferbereich zu den Gästefans eingerichtet werden. Für die Partie gegen Erfurt haben zudem nur Dauerkarteninhaber, VIPs und Anhänger des Gastvereins Zutritt. Jeder weitere Verkauf von Eintrittskarten ist untersagt. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Dauerkarteninhaber der Osttribüne erhalten an beiden Spieltagen Zutritt zum Stehplatzbereich West. Der Teilausschluss beim Spiel gegen Stuttgart II resultiert aus den Vorstrafen der Lila-Weißen.

"Wiederholte Sperrung der Osttribüne war leider nicht zu verhindern"

"Wir müssen das Urteil schweren Herzens akzeptieren, denn es liegt weit unter einer in diesem Fall möglichen Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro und dem bei Abbruch eines Bundesspieles in Rede stehenden Geisterspiel“, erklärte Präsident Dr. Hermann Queckenstedt. Geschäftsführer Jürgen Wehlend ergänzt: "Das Sportgericht hat bei seiner Urteilsfindung die Position des VfL immerhin weitreichend berücksichtigt. Die wiederholte Sperrung der Osttribüne war dabei leider nicht zu verhindern.“ Gleichwohl spreche sich der VfL nach wie vor ausdrücklich gegen Kollektivstrafen aus. Dass nun wenigstens die Dauerkarteninhaber der Osttribüne wie alle anderen Dauer- und VIP-Karteninhaber auch bei dem zusätzlich sanktionierten Erfurt-Spiel ins Stadion könnten, sei immerhin ein kleiner Trost.

Kein Geisterspiel

Von einem Geisterspiel bleibt der VfL derweil verschont, "weil der VfL Osnabrück in Aufarbeitung der Vorfälle in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgreiche Täterermittlung betrieben hat. Damit hat sich der Verein einen erheblichen Strafnachlass verdient", erklärt Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

[box type="info"]Hintergrund: Die Partie zwischen Osnabrück und Leipzig musste am 10. August der 72. Minute beim Stand von 1:0 für Osnabrück abgebrochen werden, nachdem Schiedsrichter Martin Petersen von einem Feuerzeug aus dem VfL-Block am Kopf getroffen und verletzt wurde. Petersen fuhr unmittelbar danach in eine Klinik, konnte sie aber noch am selben Abend wieder verlassen. Wie sich herausstellte, zog sich der Unparteiische eine leichte Gehirnerschütterung zu. Der DFB entschied einige Tage nach dem Vorfall, dass die abgebrochene Partie nicht wiederholt wird. Beide Vereine nahmen das Urteil an.[/box]

   

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