Verstoß gegen U23-Regel: 30.000 Euro Strafe für den FCS

Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Saarbrücken mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt – und ahndet damit einen Verstoß gegen die U23-Regel in gleich neun Spielen. Denn Abwehrspieler Marin Sverko fällt – anders als zu Saisonbeginn vom Klub angenommen – nicht unter besagte Regel, war in den ersten neun Spielen dieser Saison aber dennoch als einer von vier U23-Spielern für den Kader nominiert.

U23-Regel nicht erfüllt

Auf dem Papier schien die Sache klar: Sverko wurde in Pforzheim bei Karlsruhe geboren und ist erst 22 Jahre alt. Neben der deutschen besitzt er aber auch die kroatische Staatsbürgerschaft. Entsprechend lief er seit 2015 insgesamt 23 Mal für mehrere U-Nationalteams der Kroaten auf. Ein Problem ist das erstmal nicht, denn solange er noch kein A-Länderspiel für Kroatien bestritten hat, könnte er auch noch für eine DFB-Auswahl spielen.

Doch genau darin liegt nun die Krux: Denn um den Verband wechseln zu können, hätte zunächst ein entsprechender Antrag bei der FIFA gestellt werden müssen. Denn maßgeblich ist, dass die für den Drittliga-Kader nominierten U23-Spieler (vier pro Partie) zum Zeitpunkt des jeweiligen Spiels für eine DFB-Auswahl spielberechtigt sind. Das war bei Sverko an den ersten neun Spieltagen nicht der Fall, da er für Kroatiens U21 gemeldet war. Entsprechend hatte der FCS in den betroffenen Spielen nur drei statt der vier vorgeschriebenen U23-Spieler im Kader. Unklar bleibt allerdings, warum das nicht bereits zu Saisonbeginn aufgefallen war – zumal Sverko in der DFB-Datenbank offenbar als U23-Spieler geführt wurde.

FCS erklärt sich

Der FCS betont in einer Stellungnahme, dass Sverko "nicht wissentlich" und auch "nicht unter Vorsatz" eingesetzt worden sei um Dritte zu täuschen oder zu benachteiligen, sondern "in der Überzeugung und im Vertrauen in die Eingaben im DFBnet, so dass der Spieler als U23-Spieler auch von Seiten des DFB gewertet wurde." Insbesondere, da es bis zum Ende des letzten Jahres "keinerlei Beanstandungen" dahingehend gegeben habe und der Verein auch "im Vorlauf der Saison den Sachverhalt beim Bereich Spielbetrieb des DFB angesprochen hat und somit die Möglichkeit gegeben war, dies im System zu hinterlegen, bzw. den U23-Status zu entfernen, wie dies aktuell der Fall ist".

Dennoch hat der Klub die Geldstrafe akzeptiert – aber nicht, weil er den DFB im Recht sondern, sondern um "weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen" und "erheblichen Kosten" durch einen "langwierigen rechtlichen Diskurs" aus dem Weg zu gehen. Denn nach Sichtweise des 1. FC Saarbrücken bestehe für Sverko "weiterhin die Möglichkeit für die Deutsche A-Nationalmannschaft spielen zu können, da er beide Staatsbürgerschaften von Geburt an hat und auf Basis des FIFA Reglements die Möglichkeit besteht die Nationalmannschafts-Spielberechtigung zu wechseln".

Kein Punktabzug

Ein im Paragraph 12b der DFB-Spielordnung vorgesehener Punktabzug bei Verstößen gegen die U23-Regel bleibt dem 1. FC Saarbrücken indes erspart, da die Aberkennung von Punkten nur bei Partien erfolgt, die nach Verfahrenseinleitung nicht länger als zwei Wochen zurückliegen. Und da die Ermittlungen gegen Saarbrücken mehr als 14 Tage nach dem neunten und letzten betroffenen Spiel eingeleitet wurden, "kommt ein Punktabzug nicht mehr in Frage", begründet Stephan Oberholz als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.

Zur Erklärung: In den Partien im besagten Zwei-Wochen-Zeitraum nach Verfahrenseinleitung Ende November gegen Köln (13.11) und Wiesbaden (21.11.) kam Sverko nicht zum Einsatz – einmal aufgrund einer Länderspiel-Abstellung und einmal wegen einer Verletzung. Nachdem im Rahmen des Wiesbaden-Spiels bekannt geworden war, dass Sverko möglicherweise nicht unter die U23-Regel fällt, nominierte der FCS fortan jeweils andere Spieler, um die Regel zu erfüllen.

Einen ähnlichen Fall gab es zu Beginn der Saison auch beim 1. FC Kaiserslautern: Die Roten Teufel hatten beim Spiel gegen Wiesbaden (1:1) Hikmet Ciftci als vierten U23-Spieler nominiert. Wie sich jedoch später herausstellte, besaß der 22-Jährige keine deutsche Staatsbürgerschaft und fiel damit nicht unter die U23-Regelung. Da der Fehler aber auch im DFBnet zunächst nicht aufgefallen war, sah der DFB von einem Punktabzug ab und verhängte lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro.

   
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