Einspruch nahezu erfolglos: Waldhof muss 159.800 Euro zahlen

Gegen zwei durch das DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafen mit einer Gesamthöhe von 170.335 Euro hatte der SV Waldhof Mannheim zuletzt Einspruch eingelegt. Jedoch blieb dieser nahezu erfolglos.

Geldstrafe nur minimal reduziert

Im April hatte das DFB-Sportgericht den Waldhof wegen einer riesigen Pyroshow seiner Fans beim Spiel gegen Energie Cottbus am 7. Dezember mit einer Geldstrafe in Höhe von 120.535 Euro belegt. Damit ahndete der Verband das Abbrennen von 171 bengalischen Fackeln, sechs Rauchkörpern und zwölf Fontänen. Darüber hinaus waren zahlreiche pyrotechnische Gegenstände aus vier Batterien abgefeuert und 25 Knallkörper in Richtung Spielfeld geworfen worden. Der Anstoß verzögerte sich dadurch um etwa zwei Minuten. Mannheim legte anschließend Einspruch ein, allerdings reduzierte das Sportgericht die Geldstrafe nun um lediglich 10.535 Euro.

Gänzlich bestehen bleibt die im Mai verhängte Geldstrafe in Höhe von 49.800 Euro, nachdem Fans beim Spiel gegen Dresden am 13. Dezember dreimal durch diskriminierende Rufe aufgefallen waren. Während der Begegnung hatten Anhänger zudem acht pyrotechnische Gegenstände gezündet und einen Knallkörper in einen angrenzenden Block mit Dresdner Zuschauern geworfen. Darüber hinaus urinierten Mannheimer Anhänger mehrmals in leere Bierbecher und warfen diese in Richtung der Dresdner Zuschauer. Nach der Partie versuchten sie, ein Sicherheitstor zu durchbrechen und griffen Mitarbeiter des Ordnungsdienstes an, von denen mindestens sechs verletzt wurden.

Weiterhin Dritter der Strafentabelle

Insgesamt werden somit 159.800 Euro fällig. Davon kann der Verein bis zu 53.200 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2026 nachzuweisen wäre. In der Strafentabelle belegt der Waldhof mit einer Gesamtsumme von 218.915 Euro in der zurückliegenden Spielzeit weiterhin den dritten Platz.

   

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