Einspruch! Karlsruher SC will Geisterspiel nicht akzeptieren

Zweitligaabsteiger Karlsruher SC hat am Abend auf seiner Vereinshomepage bekannt gegeben, das Geisterspiel am ersten Spieltag der neuen Saison gegen den Halleschen FC nicht akzeptieren zu wollen.  "In der mehr als dreistündigen und mehrfach unterbrochenen Verhandlung konnte der KSC dabei einige Teilerfolge erzielen. So wurde der in der Anklage formulierte Vorwurf an den KSC-Ordnungsdienst fallen gelassen, der bei der Begegnung gegen Eintracht Frankfurt überrannt worden war. Darüber hinaus erhält der Verein keine Geldstrafe – ursprünglich war hier ein Bußgeld von 15.000 Euro für den KSC beantragt worden. Somit wird der Verein ausschließlich wegen des gravierenden Fehlverhaltens seiner Anhänger bestraft", erklärt der Verein im Internet.

„In allererster Linie bleibt festzuhalten, dass der Grundtenor des Urteils ein anderer ist“, wird KSC-Präsident Ingo Wellenreuther in einer Mitteilzug zitiert. „So ist es uns aller Voraussicht nach möglich, unser erstes Heimspiel gegen den Halleschen FC vor Publikum austragen zu können.“ „Wir werden in der Sache selbst aber auf alle Fälle in die Berufung gehen“, so Wellenreuther weiter. „Das DFB-Sportgericht wollte hier ein Exempel statuieren. Das wurde auch ausdrücklich von deren Seiten so formuliert.“

" Zuschauerausschreitungen haben an Zahl und Umfang erheblich zugenommen."

von Christopher Bredow

Für insgesamt sechs Fälle eines gegen die Regeln verstoßenden Verhaltens wurde der Karlsruher SC heute vom DFB-Sportgericht (Richter Hans E. Lorenz) verurteilt. Darin eingeschlossen sind vier Fälle von Einsätzen von Pyrotechnik in den Zweitliga-Partien gegen Energie Cottbus (17. Februar 2012), beim FC St. Pauli (12. März 2012), bei Alemannia Aachen (29. April 2012) und im Relegations-Hinspiel gegen den SSV Jahn Regensburg (11. Mai 2012). Hinzu kommt ein fehlerhaftes Verhalten der Ordnungskräfte, als im KSC-Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt etwa 400 Eintracht-Fans ungehindert den Eingangsbereich stürmen und mehrmals Rauch- und Knallkörper zünden konnten (6. Mai 2012). Insbesondere geahndet wurden die Vorkommnisse beim Relegations-Rückspiel bei Jahn Regensburg, als rund 200 KSC-Anhänger nach Spielende teilweise gewaltsam das Spielfeld stürmten, Ordner angriffen und Pyrotechnik zündeten. Auch während des Spieles kam es zu mehrfacher Anwendung von Rauch- und Knallkörpern. Das DFB-Sportgericht verurteilte den KSC nun zu einem Geisterspiel im ersten Drittliga-Heimspiel gegen den Halleschen FC. “Das Urteil hat generalpräventive Bedeutung. Zuschauerausschreitungen haben an Zahl und Umfang erheblich zugenommen. Eine Geldstrafe oder ein Teilausschluss für ein Spiel in der 3. Liga hätten als Strafmaß nicht ausgereicht”, kommentierte Richter Lorenz das Urteil auf der Homepage des DFB. Binnen einer Woche kann der Karlsruher SC nun Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.

 

   

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