Drei Vorfälle geahndet: 3.650 Euro Strafe für den Halleschen FC
Für das unsportliche Verhalten seiner Anhänger in drei Fällen ist der Hallesche FC am Freitag vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.650 Euro belegt worden.
Urteil ist rechtskräftig
Damit ahndete der DFB das Abbrennen von Pyrotechnik (gezündet im Rahmen einer Choreo für einen verstorbenen Fan) und das Werfen von mindestens zehn Gegenständen wie Plastikbecher und Feuerzeuge beim Spiel gegen Jena am 2. Februar sowie das Werfen eines gefüllten Bierbechers beim Spiel gegen Lotte am 16. Februar. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle belegt der HFC mit einer Gesamtstrafe von 38.175 Euro in dieser Saison weiterhin den vierten Platz.