Diskriminierung? Rollstuhlfahrer verklagt FCS wegen Pokaltickets

Binnen kürzester Zeit waren in der vergangenen Woche sämtliche Tickets für das Pokalspiel des 1. FC Saarbrücken gegen den 1. FC Kaiserslautern (2. April) ausverkauft. Zahlreiche Fans gingen leer aus, darunter auch ein schwerbehinderter Rollstuhlfahrer, der nun Klage gegen den FCS eingereicht hat.

Eilantrag gestellt

Knapp 16.000 Fans werden am kommenden Dienstag im Ludwigspark dabei sein und womöglich Augenzeuge werden, wie der FCS ins Finale einzieht. Auch Marcio Demel, ein 32-jähriger Rollstuhlfahrer aus Mainz, wollte der Partie beiwohnen, ging beim Ticketverkauf allerdings leer aus. Zuvor habe er den Verein darum gebeten, ihm und einer Begleitperson Tickets für Rollstuhlfahrer zu verkaufen, wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet.

"Der Verein hat mir mitgeteilt, dass derartige Tickets für Saarbrücken-Fans ausschließlich an Dauerkarteninhaber und Mitglieder vergeben werden", erzählt Demel gegenüber der "SZ". Diese Praxis hält der 32-Jährige allerdings für rechtswidrig, "da sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt". Daher hat Demel, der nach eigenen Angaben FCS-Fan ist, beim Amtsgericht Saarbrücken einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung gegen den FCS gestellt. Dadurch will er erreichen, dass der FCS ihm doch noch zwei Karten verkauft.

Verstoß gegen das AGG?

"Beim Amtsgericht Saarbrücken wird nun durch mich geltend gemacht, dass es gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz untersagt ist, Personen aufgrund einer Behinderung den Zugang zu öffentlich angebotenen Dienstleistungen zu verwehren. Der Verein scheint Rolli-Tickets ausschließlich für Mitglieder und Dauerkarteninhaber vorzusehen, ohne ein Restkontingent für normale Fans bereitzuhalten oder ein solches unter diesen aufzuteilen." Dies stelle nach anwaltlicher Einschätzung einen groben Verstoß gegen das AGG dar.

"Ich verstehe nicht, warum ein Verein wie der 1. FCS derart unfair vorgeht", so Demel. Den Eingang des Antrags wollte das Gericht laut der Zeitung bisher nicht bestätigen, auch dem 1. FC Saarbrücken ist die Klage bisher nicht zugegangen. "Die Klage liegt uns noch nicht vor, es gab noch keinen diesbezüglichen Kontakt mit Behörden“, so FCS-Pressesprecher Peter Müller gegenüber der "SZ".

Müller weist Vorwurf der Diskriminierung zurück

Den Vorwurf der Diskriminierung weist Müller zurück: "Die Ticketvergabe erfolgte nach geltendem Veranstaltungsrecht und war definitiv frei von Diskriminierung von Menschen mit Einschränkungen." Der Ludwigspark verfüge über die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an Plätzen für Menschen mit Beeinträchtigung und deren Begleitperson. Der barrierefreie Zugang zu diesen Plätzen sei gewährleistet. Alle verfügbaren Tickets dieser Kategorie seien an Menschen gegangen, die eine Beeinträchtigung haben.

"Von einer Diskriminierung kann daher objektiv keine Rede sein", betont Müller, laut dem Demel keinen Kontakt zum FCS aufgenommen habe. Nun liegt der Ball beim Amtsgericht, das womöglich noch vor Ostern eine Entscheidung treffen wird, da die Partie bereits am kommenden Dienstag stattfindet.

 

   
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