DFB verhängt Geldstrafen für Osnabrück, Zwickau und Freiburg II
Das DFB-Sportgericht hat den VfL Osnabrück, den FSV Zwickau und den SC Freiburg II aufgrund des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger jeweils mit Geldstrafen belegt.
Pyrotechnik und Becherwürfe
Während der VfL 4.550 Euro zahlen muss, weil Fans beim Heimspiel gegen Mannheim am 23. April mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt hatten, ist der FSV mit 1.050 Euro zur Kasse gebeten worden. Der Grund: Bei der Partie gegen Wehen Wiesbaden am 16. April hatten Anhänger drei Rauchbomben gezündet. Freiburg II wurde mit einer Strafe in Höhe von 225 Euro belegt, nachdem sowohl bei der Partie gegen Kaiserslautern (19. März) als auch gegen 1860 München (10. April) Getränkebecher in den Innenraum geworfen wurden. Strafmildernd wirkte sich hierbei aus, dass die Breisgauer alle drei Täter ermitteln konnten. Dadurch reduzierte sich die Geldstrafe um 75 Prozent.
Alle drei Vereine haben ihrem jeweiligen Urteil zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig. In der Strafentabelle ist der VfL mit einer Gesamtsumme von 11.650 Euro nun Siebter, Zwickau belegt weiterhin Rang sechs (12.300 Euro) und Freiburg steigt auf Platz 14 ein.