DFB reduziert Sperre für Sascha Schünemann auf zwei Partien

Der F.C. Hansa Rostock muss auf Mittelfeldspieler Sascha Schünemann nun nur in zwei Partien, anstelle der zunächst vom DFB beantragten drei Partien verzichten. Wie Hansa-Pressesprecher Lorenz Kubitz gegenüber liga3-online.de bestätige, habe das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) der "Argumentation des F.C. Hansa Rostock gefolgt und den 21-Jährigen entsprechend für zwei Partien gesperrt". Zuvor hatte der DFB-Kontrollausschuss eine Sperre von drei Partien beantragt. Da die Hanseaten dieses Strafmaß mit der Begründung, Schünemanns Foul sei kein rohes Spiel gewesen, jedoch abgelehnt hatten, kam es zu einer neuen Verhandlung.

 "Rohes Foulspiel liegt nicht vor"

Dort, so Kubitz, habe der DFB bestätigt, dass es sich zum einen um einen Tatsachenentscheidung handele und zum anderen der Gegner leicht verletzt wurde. Ein rohes Foulspiel läge aber nicht vor. Aus diesem Grund sah man eine Sperre von zwei Partien für gerechtfertigt an. Die Rostocker hätten innerhalb von 24 Stunden Zeit eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen können, um das Urteil erneut zufechten. Nach Rücksprache mit Sportdirektor Uwe Vester, Trainer Andreas Bergmann und Sascha Schünemann entschied sich der F.C. Hansa jedoch dazu, das neue Urteil zu akzeptieren. Der 21-Jährige fehlt den Hanseaten damit in den Spielen gegen Unterhaching und Heidenheim.

FOTO: Hansa Rostock

   
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