DFB bestraft vier Vorfälle: 8.000 Euro Strafe für Dresden

Dynamo Dresden wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Dienstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro verurteilt. Geahndet wurde das unsportliche Verhalten der eigenen Anhänger in vier Fällen. So wurden beim Auswärtsspiel in Münster am 1. Februar in der 37. Minute "kurzzeitig drei beleidigende Banner hochgehalten und im Anschluss verbrannt", wie der DFB mitteilte. In der zweiten Halbzeit warfen Dynamo-Fans Schneebälle und Gegenstände in Richtung Münsteraner Zuschauer – darüber hinaus wurde ein Zaun zum Innenraum beschädigt.

Versuchter Blocksturm in Regensburg

Bei der Partie in Regensburg am 28. Februar haben rund 100 Dynamo-Fans versucht, den Gästeblock zu stürmen. Polizei und Ordnungsdienst konnten dies jedoch verhindern. Darüber hinaus wurden in der 60. Minute Papierschnipsel angezündet. Abschließend wurde ein Vorfall aus dem DFB-Pokal-Spiel gegen Borussia Dortmund am 3. März bestraft, als in der Nachspielzeit ein Knallkörper in den Innenraum geworfen wurde. Dynamo Dresden hat das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle der 3. Liga rücken die Sachsen mit einer Gesamtstrafe von 16.000 Euro auf den dritten Platz vor.

Die Strafentabelle

 

   

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