DFB ahndet vier Vorfälle: 15.000 Euro Strafe für Dynamo

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden am Mittwoch aufgrund der Vorfälle in vier Partien zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt, wovon 7.500 Euro in verschiedene präventive Maßnahmen fließen werden. Eine Geldstrafe für das Werfen von Gegenständen konnte von der SGD unterdessen auf den Verursacher umgelegt werden.

Pyro-Einsatz in Großaspach und gegen Würzburg – Böller bei Münster-Spiel

Konkret geahndet wurden gleich mehrere Vergehen der eigenen Fans: Vor dem Spiel in Großaspach am 4. Dezember wurden ebenso wie nach Abpfiff der Partie gegen Würzburg am 17. Dezember Bengalos abgebrannt. Bei der Partie gegen Münster am 28. November ist ein Böller im Dresdner Zuschauerblock detoniert, beim Spiel gegen Erfurt am 23. Januar wurde das Durchbrechen einer Kontrolleinrichtung im Vorfeld des Stadionzugangs bestraft.

Dynamo legt Teilstrafe auf Täter um

In Abstimmung mit dem DFB kann Dynamo die Hälfte der Geldstrafe (7.500 Euro) in gewaltpräventive Maßnahmen vor Ort investieren. "So wird sichergestellt, dass wir durch die Verwendung der Strafzahlung eine direkte Verbesserung für die Fans der SGD beim Heim- und Auswärtsspielen erreichen können", erklärt Geschäftsführer Robert Schäfer. Darüber hinaus ist es dem Verein gelungen, eine Geldstrafe für das Werfen von Gegenständen auf den Täter umzulegen. "Wenn Täter ermittelt werden, wird der Verein seine Sanktionsmöglichkeiten ausschöpfen und konsequent handeln, um Schaden vom Verein abzuwenden. Dazu zählt auch das Umlegen von Geldstrafen", so Schäfer.

Platz 3 der Strafentabelle

Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. In der Strafentabelle rückt die SGD mit einer Gesamtstrafe von 30.500 Euro auf Platz drei vor.

 

   

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