CFC-Insolvenzverwalter droht Klubs mit Klagen

Nicht nur der DFB, sondern auch die Vereine untereinander ziehen die Zügel an. Wie die "Bild" berichtet, fordert CFC-Insolvenzverwalter Klaus Siemon den 1. FC Magdeburg, den Halleschen FC und den FC Carl Zeiss Jena auf, ihre jeweiligen Landesregierungen zu verklagen. Andernfalls will Siemon Ansprüche gegenüber den Klubs prüfen.

Sachsen-Anhalt und Thüringen "handeln rechtswidrig"

Es ist eine brisante E-Mail, die Siemon nach "Bild"-Angaben an die 20 Drittligisten verschickt haben soll. Darin richtet er sich an die sieben Klubs, die einen Abbruch fordern. Insbesondere aber an Mannheim, Halle, Magdeburg und Jena, deren Verhalten von Siemon "mit Befremden" zur Kenntnis genommen wurde. "Alle Vereine haben sich verpflichtet, am Spielbetrieb der 3. Liga teilzunehmen", erinnert Siemon und verweist zudem auf den DFB und die DFL, die in "beeindruckender Weise" ein Hygienekonzept vorgelegt hätten, "welches es ermöglicht, unter den aktuellen Bedingungen den Profisport fortzusetzen".

Darüber hinaus habe die DFL mit ihrem Beitrag "in vorbildlich, solidarischer Art und Weise für einen Ausgleich der zusätzlichen Kosten gesorgt." Daher sieht der CFC-Insolvenzverwalter "keinen Grund, den Abbruch der 3. Liga zu betreiben". Soweit versucht werde, dafür Ministerpräsidenten oder die Öffentlichkeit einzuspannen, "sei darauf verwiesen, dass das Handeln von Sachsen-Anhalt und Thüringen rechtswidrig und willkürlich ist", schreibt Siemon. 

Klubs sollen Landesregierungen verklagen

Sein Vorwurf: Sachsen-Anhalt und Thüringen, die bis Ende Mai beziehungsweise Anfang Juni sämtlichen Trainings- und Wettkampfbetrieb verboten haben, würden "schlicht sachwidrig" handeln. Hierbei verweist Siemon auf Artikel 12 des Grundgesetzes, wonach der Profisport "unter besonderen Schutz" stehe. Daher müssten beide Bundesländer aus Sicht des Chemnitzer Insolvenzverwalters begründen, "warum sie die 3. Liga zugunsten ihrer Vereine blockieren." Das werde nach Siemons Einschätzung jedoch schwerfallen, zumal Sachsen-Anhalt als erstes Bundesland weitgehend die Kontaktbeschränkungen gelockert hatte.

Die betroffenen Vereine hätten nun die Pflicht, "gegen dieses offenkundig rechtswidrige Verhalten der Bundesländer vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen und zwar notfalls mittels Eilanträgen". Die Klubs seien dazu verpflichtet, "alles dafür zu tun, um der vertraglich eingegangenen Verpflichtung auf Teilnahme am Spielbetrieb nachkommen zu können". Falls sie das nicht tun, will Siemon Ansprüche gegenüber den Klubs prüfen: "Als Insolvenzverwalter und Inhaber des Mutterspielrechts für den Chemnitzer FC e.V. ist es meine Pflicht zu prüfen, welche Ansprüche bestehen, wenn Vereine sich pflichtwidrig nicht am Spielbetrieb beteiligen oder nicht alles unternehmen, um teilnehmen zu können." Deutliche Worte. Wie die Klubs auf die Forderung und Drohung des CFC-Insolvenzverwalters reagieren werden? Kurios: Mitte April hatten sich die Himmelblauen zunächst ebenfalls für einen Abbruch der Saison ausgesprochen, ihre Meinung dann aber geändert – wohl auch auf Siemons Bestreben.

   
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