Bewährungsstrafe wegen versteckter Rauchbomben

Ein Hamburger Gericht verurteilte einen HSV Fan, der vor dem Spiel gegen St. Pauli am 6. Februar 2011 im Stadion drei Rauchbomben an Sitzen im Gästeblock deponiert hatte. Diese wollte er mit einer Zeitschaltuhr kurz vor Beginn des Derbys gegen St. Pauli (0:1) am 6. Februar 2011 zünden. Glücklicherweise wurden die Sprengsätze rechtzeitig entdeckt und von der Polizei entfernt, sodass sich niemand verletzte. Der Hamburg-Fan, der die Sprengsätze selber zusammenbaute, wurde vom Altonaer Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen Paragraf 40, Absatz 1 des Sprengstoff-Gesetzes verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sah diese Strafe als angemessen an, da jede Rauchbombe in der Lage gewesen wäre, mehrere Menschen zu verletzten. Der Verteidiger hatte somit erfolglos für einen Freispruch seines 22-Jährigen Mandanten plädiert, der zu den Vorwürfen und dem Urteil schwieg.

 

   

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