Aue: Ex-Geschäftsführer Voigt verliert vor dem Arbeitsgericht

Weil er im vergangenen Dezember vom FC Erzgebirge Aue fristlos gekündigt worden war, hatte Geschäftsführer Michael Voigt Klage eingereicht. Diese hat das Arbeitsgericht Chemnitz bei einer Verhandlung am Mittwoch jedoch abgewiesen, wie die "Freie Presse" berichtet.

Voigt muss Prozesskosten tragen

Demnach sei die Kündigung rechts, zudem muss Voigt die Prozesskosten tragen. Der Gegenstandswert aus dem die Anwalts- und Gerichtskosten berechnet werden, beläuft sich dabei auf 510.000 Euro.

Geklagt hatte der 50-Jährige auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31. Dezember 2023 sowie eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 250.000 Euro. Der hohe Schadenersatzanspruch resultiere aus seinem Grundgehalt von 170.000 Euro pro Jahr, habe sein Rechtsanwalt vorgebracht. Begründet worden war die fristlose Kündigung damit, dass Voigt in mehreren Fällen seine Pflichten als Finanzvorstand und kaufmännischer Geschäftsführer verletzt habe.

Der FCE zählte dazu vier konkrete Fälle auf. So habe Voigt durch Sondervereinbarungen mit den damaligen FCE-Präsidenten Bernd Keller (2009-2014) und Helge Leonhardt (2014-2022) im Laufe der Jahre insgesamt 223.000 Euro erhalten. 48.000 Euro seien unmittelbar vor Leonhardts Rücktritt an Voigt überwiesen worden.

Mehrere Vorwürfe

Darüber hinaus wirft der Verein dem 50-Jährigen vor, unrechtmäßig in die Vereinskasse gegriffen zu haben, einen Laptop des Klubs an seine Tochter verschenkt, die Rechnung einer Privatfeier zum damaligen 60. Geburtstages des Ex-Präsidenten Keller nicht beglichenen und Scheinarbeitsverhältnisse mit geringfügiger Vergütung geschaffen haben, um niedrigere Steuersätze zu beziehen. Davon sollen mehrere Personen profitiert haben, unter anderem Voigt selbst. Das Gericht folgte den Begründungen für die fristlose Kündigung und wies die Klage ob. Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Offen ist zudem, ob Voigt in Berufung gehen wird.

   

Das könnte Sie auch interessieren

Auch interessant

Back to top button