Aue akzeptiert DFB-Urteil und schickt offenen Brief an Verband
Der FC Erzgebirge Aue hat das Urteil des DFB, wonach der Einspruch gegen die Spielwertung zum Großaspach-Spiel zurückgewiesen wurde, am Dienstag angenommen. Die 0:2-Niederlage ist damit endgültig. Um künftig Klarheit im Hinblick auf die Verwendung des Freistoßsprays zu schaffen, haben sich die Veilchen in einem offenen Brief an den DFB gewandt.
"Der Einspruch ist nicht begründet"
"Der Vorstand des FC Erzgebirge Aue e.V. hat sich nach eingehender Beratung und Abwägung aller für und wider sprechenden Faktoren letztlich dazu entschieden, gegen das Einzelrichter-Urteil des DFB-Sportgerichts keinen Einspruch einzulegen", so Präsident Helge Leonhardt. Streitpunkt war der Führungstreffer der Aspacher in der 19. Minute. Nach einem Foul von Mike Könnecke an Timo Röttger gab Schiedsrichter Justus Zorn Freistoß für die Hausherren. Während Aue-Keeper Martin Männel noch seine Mauer sortierte, brachte Michele Rizzi den Ball bereits im Tor unter – Zorn gab den Treffer und sorgte damit für Unverständnis bei den Veilchen. Der Zweitliga-Absteiger legte Einspruch ein, den der DFB am Montag mit folgender Begründung zurückwies: "Der Einspruch ist nicht begründet, da in der beanstandeten Szene kein Regelverstoß von Schiedsrichter Justus Zorn vorlag. Daher ist der Einspruch zurückzuweisen”, so DFB-Richter Robert Deller. Heißt konkret: Der Unparteiische muss das Freistoßspray nicht zwingend verwenden und zudem Freistöße an sich auch nicht extra freigeben.
Offener Brief an den DFB
Dennoch sehen die Veilchen in diesem Punkt "dringenden Handlungsbedarf", weshalb sie sich in einem offenen Brief an den DFB gewandt haben. Über diesen Weg erhofft sich der FCE "Klarheit bezüglich der Verwendung des Freistoßsprays durch den jeweiligen Schiedsrichter und hieraus resultierender etwaiger Spielunterbrechungen."
Der offene Brief im Wortlaut