Anti-DFB-Banner: DFB weist Klage von Rot-Weiß Erfurt ab

Das Sportgericht des Deutsche Fußball-Bundes (DFB) hat die Klage von Rot-Weiß Erfurt bezüglich der Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro abgewiesen. Damit bestätigte der DFB das Urteil des Sportgerichts vom 19. September 2013. Konkret ging es um einen Banner mit der Aufschrift "Scheiß DFB". Erfurt habe anwaltlich argumentiert, dass dies nur eine nicht justizable Meinungsäußerung gewesen sei. Der DFB sah dies anders. Er erkannte darin eine Verunglimpfung und wertete es als "unsportliches Verhalten". Der Banner wurde nach Angaben des Verbands bei den Spielen bei den Stuttgarter Kickers am 20. Juli 2013, bei RB Leipzig am 24. August 2013 und gegen den MSV Duisburg am 31. August 2013 gezeigt. Darüber hinaus waren in der 53. Minute des Spiels in Leipzig mehrere Gegenstände wie leere Bierbecher in Richtung Spielfeld geflogen, geworfen aus dem Erfurter Zuschauerbereich, wo in der Nachspielzeit auch noch ein Böller gezündet wurde. Gegen das Urteil des Sportgerichts kann RWE nun binnen einer Woche Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.

Die Strafentabelle

FOTO:  FU Sportfotografie

 

   

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