DFB verschiebt Termin für Verhandlung wegen HFC-Einspruch

Eigentlich sollte am Freitag der Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Heimspiels gegen Preußen Münster (2:2) verhandelt werden, doch auf Wunsch des HFC wurde der Termin nun auf den 18. November verlegt. 

HFC-Spieler als Zeugen benannt

Der Grund: Da Spieler des HFC als Zeugen benannt wurden, sollte ihnen am Tag vor dem Heimspiel gegen den TSV 1860 München keine mehrstündige Reise zum DFB nach Frankfurt zugemutet werden. Daher verlegte der DFB die Termin auf den 18. November – ein Montag während der Länderspielpause.

Hintergrund des Einspruchs ist das Wechsel-Chaos beim Spiel gegen Preußen Münster am 21. September. In erster Instanz hatte das DFB-Sportgericht den Einspruch jedoch zurückgewiesen. Demnach seien keine Regelverstöße von Schiedsrichter Michael Bacher zu erkennen, vielmehr handele es sich um Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen, "die nicht anfechtbar und damit hinzunehmen sind", hieß es.

Erfolgsaussichten gering

Da Halle mit der Begründung, dass beim Auswechselvorgang unmittelbar vor dem Ausgleich zum 2:2 eben doch ein Regelverstoß vorgelegen habe, erneut Einspruch einlegte, kommt es nun zu der Verhandlung. Dort will der HFC seine Argumente mündlich vortragen.

Allerdings sind die Erfolgsaussichten eher gering, zumal die Verhandlung von Stephan Oberholz geführt wird. Der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts hatte den Einspruch der Saalestädter bereits in erster Instanz zurückgewiesen. Sollte es auch am 18. November dazukommen, könnte der HFC im nächsten Schritt vor das DFB-Bundesgericht ziehen – und würde dort auf einen anderen Richter treffen. Aber auch dort dürfte der Einspruch kaum Aussicht auf Erfolg haben.

   

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