4.000 Euro Strafe für Rot-Weiß Erfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Rot-Weiß Erfurt zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 4.000 Euro verurteilt. Grund ist das ein unsportliches Verhalten in drei Fällen. Am 9. Februar 2013 beim Auswärtsspiel in Bielefeld wurden jeweils vor Beginn beider Halbzeiten im Zuschauerblock der Erfurter pyrotechnische Gegenstände gezündet. "In der 16. Minute des Spiels beim Chemnitzer FC am 4. Mai 2013 wurde vor der Ausführung eines Eckballs ein Feuerzeug aus dem Zuschauerblock der Gäste in Richtung Eckfahne geworfen. Der Eckenschütze der Chemnitzer sowie der Schiedsrichter-Assistent wurden nicht getroffen. Darüber hinaus wurden in der ersten Minute des Drittligaspiels bei Hansa Rostock am 18. Mai 2013 im Erfurter Zuschauerblock drei Bengalische Feuer gezündet. Es folgte ein weiteres in der 37. Minute, zwei weitere in der 69. Minute. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig", teilte der DFB mit.

   

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