100.000 Euro Strafe und Zuschauer-Teilausschluss für den Waldhof
Der SV Waldhof Mannheim muss nach den schweren Ausschreitungen im DFB-Pokal gegen den 1. FC Kaiserslautern eine Geldstrafe von 100.000 Euro zahlen und zwei Liga-Heimspiele unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen, wobei ein Spiel zunächst zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Verein hat das Urteil akzeptiert, es ist damit rechtskräftig.
Über 100 Verletzte
Eine 36-minütige Unterbrechung und über 100 Verletzte: Das ist die traurige Bilanz des Pokalderbys zwischen Mannheim und Kaiserslautern vom 21. August. Nachdem die Atmosphäre auf den Rängen schon während der Partie aufgeladen war, entluden sich die Emotionen innerhalb weniger Augenblicke nach einer von FCK-Kapitän Marlon Ritter ausgelösten Rudelbildung durch einen Bodycheck gegen Mannheims Goncalo Gregorio unmittelbar nach Ende der regulären Spielzeit. Erst flogen von der Haupttribüne Becher und weitere Gegenstände in Richtung der Lautrer Spieler, dann wurden als Reaktion darauf aus dem Gästeblock mehrere Raketen auf das Spielfeld sowie die Haupttribüne geschossen.
Das ließen sich wiederum die Waldhof-Fans auf der Otto-Siffling-Tribüne nicht gefallen, schossen ebenfalls Raketen auf das Spielfeld, öffneten ein Fluchttor und stürmten vermummt auf den Platz. Sie wurden anschließend von der Polizei zurückgedrängt, die den Platz mit mehreren Hundertschaften, Pferden und Hunden betreten hatte. Dabei kam es auch zum Einsatz von Pfefferspray, was zu einer Auseinandersetzung zwischen den Anhängern und der Polizei führte. Die Folge der schweren Krawalle ist nun eine Geldstrafe von 100.000 Euro und ein Zuschauer-Teilausschluss.
Teilausschluss greift gegen Hoffenheim II
Betroffen ist bereits das nächste Heimspiel gegen die TSG Hoffenheim II am 25. Oktober (19:30 Uhr). Zutritt erhalten lediglich Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten für die Blöcke 1 bis 6 und 11 bis 18, Stehplatz-Dauerkarteninhaber aus den nicht an den Ausschreitungen beteiligten Bereichen der Blöcke F, G, H sowie M, N und O, Inhaber von VIP- und Schiedsrichterkarten sowie Anhänger des Gastvereins. Ein weiterer Kartenverkauf ist nicht gestattet. Zudem müssen auf der Haupttribüne die ersten zehn Zuschauerreihen freigehalten werden. Die Vollstreckung des Teilausschlusses für das zweite Spiel wurde bis zum 31. Dezember 2028 zur Bewährung ausgesetzt. Heißt: Der Teilausschluss findet nur dann Anwendung, wenn es in diesem Zeitraum zu weiteren Ausschreitungen kommt.
DFB-Vizepräsident Thomas Bergmann für Rechtsangelegenheiten bezeichnete die Vorfälle als klare Grenzüberschreitung. "Mit Fantum und Fankultur hat das nicht im Ansatz zu tun." Wenn Raketen auf das Spielfeld und Einsatzkräfte geschossen würden und Menschen andere verletzten, müsse der Verband konsequent handeln. "Es geht um unseren Fußball, der so etwas niemals hinnehmen darf, und den wir verteidigen müssen." Der Teilausschluss sei deshalb ein "klares Signal". Der Waldhof müsse die angeordneten Maßnahmen umsetzen und gemeinsam mit Fans, Sicherheitsbehörden und dem DFB dafür sorgen, dass sich eine solche Eskalation nicht wiederhole. Zumal die Buwe als Wiederholungstäter gelten und schon in der Vergangenheit mehrfach vom DFB angezählt worden waren.
Waldhof kündigt weitere Maßnahmen an
Auch der Verein hat nach eigenen Angaben bereits Konsequenzen gezogen, nachdem unmittelbar im Anschluss an die Partie begonnen wurde, die Geschehnisse "mit höchster Ernsthaftigkeit" aufzuarbeiten. So sei die Präsenz des Ordnungsdienstes in sicherheitsrelevanten Bereichen des Carl-Benz-Stadions verstärkt worden. "Hierzu zählen insbesondere die Weiterentwicklung der Einlasskontrollen sowie der Ausbau der Videoüberwachung", heißt es. Ziel sei es, die Sicherheitsstandards nachhaltig zu erhöhen und potenzielle Gefährdungssituationen künftig noch besser verhindern zu können. Beim Heimspiel gegen Fortuna Köln im November sollen zudem Vereinzelungsanlagen und das Scannen von Eintrittskarten getestet werden. Anfang 2027 sollen die Anlagen an den Eingängen fest installiert werden. Bis zum 30. Juni 2027 muss der Klub zudem die Qualifizierung von 250 Ordnern nachweisen. Bis zu 40.000 Euro der Geldstrafe darf der Verein außerdem für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen einsetzen.
Der SV Waldhof steht nach eigenen Angaben in engem Austausch mit der Stadt Mannheim und dem Innenministerium Baden-Württemberg. Zudem habe der Klub Gespräche mit Fanvertretern, Dienstleistern und Sicherheitsverantwortlichen geführt. Dabei habe der Klub frühzeitig deutlich gemacht, "dass die Geschehnisse in keiner Weise mit den Werten und dem Selbstverständnis unseres Vereins vereinbar sind". Der SVW stehe für Leidenschaft, Emotionen und eine besondere Fankultur, nicht aber für Gewalt und die Gefährdung anderer Menschen. Personen, die als Täter identifiziert werden, müssten mit Konsequenzen rechnen. Dazu zählt laut Verein auch die Prüfung von Stadionverboten.
Schutzkonzept soll erarbeitet werden
Den Dialog mit der aktiven Fanszene will Waldhof trotz der Vorfälle fortsetzen. Gleichzeitig arbeitet der Verein nach eigenen Angaben an einem Schutzkonzept für das Stadion. Ein dafür vorgesehenes Team soll das Sicherheitsgefühl der Besucher stärken, insbesondere auch das von Familien und Kindern. Das Verfahren gegen den 1. FC Kaiserslautern wegen des Verhaltens seiner Anhänger bei derselben Partie ist beim DFB-Kontrollausschuss noch anhängig. Wann das Sportgericht darüber entscheidet, ist bislang offen.