1. FC Saarbrücken: Fan will in den Aufsichtsrat !

Vor der Mitgliederversammlung des 1. FC Saarbrücken am 21. November, haben die "Boys Saarbrücken" sowie der "FCS Fanausschuss" eine Pressemitteilung herausgegeben. Sie geben Empfehlungen zum Abstimmungsverhalten und stellen zudem einen Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat. liga3-online.de dokumentiert an dieser Stelle die Mitteilung der Fans: "Alle Mitglieder haben im Vorfeld vom Verein Post bekommen. Diesmal war der Umschlag ein wenig dicker als gewöhnlich, denn enthalten war eine neue Satzung. Warum das Ganze?"

Werden 56 Änderungen einfach mal so durchgewunken?

Der Verein hat sich entschlossen, einen Fachanwalt zu beauftragen, um die Satzung auf einen rechtlich aktuellen Stand zu bekommen. Dies ist zunächst einmal betrachtet sehr löblich! Wer nun die Satzung aufmerksam gelesen hat hat festgestellt, dass viele der 56, Änderungsanträge nur formale Kleinigkeiten bedeuten, denen man sicherlich problemlos auf der Mitgliederversammlung (MV) zustimmen kann und sollte. Allerdings sind wir der Auffassung, dass man eine neue Satzung doch eher im Rahmen einer außerordentlichen MV hätte als Tagesordnungspunkt behandeln, oder zumindest diese Satzung im Rahmen einer Infoveranstaltung hätte vorstellen sollen. Die MV´s dauern erfahrungsgemäß relativ lange und noch vor der Abhandlung der letzten Tagesordnungspunkte verlassen die ersten Mitglieder die Örtlichkeit. Es ist zu befürchten, dass zu späterer Stunde kaum noch Interesse an konstruktiven Diskussionen besteht und die Mitglieder nach Hause wollen. Demnach hätte man in einer außerordentlichen MV nur diesen einen Tagesordnungspunkt ausführlich und Punkt für Punkt besprechen und beschließen können. So bleibt der fade Beigeschmack, dass man denken könnte, die Verantwortlichen wollen einer ernsthaften Diskussion aus dem Weg gehen und die 56 Änderungen einfach mal so nebenbei durchwinken.

Machtmissbrauch ?

Erfreulich ist allerdings, dass das Wappen nun auch beim Patent- und Markenamt rechtlich geschützt ist, wie bereits auf der letzten MV beschlossen und endlich in unserer Satzung fest aufgenommen werden soll. Weniger erfreulich sind jedoch scheinbare Kleinigkeiten die es in sich haben und denen unserer Meinung nach nicht auf der MV zugestimmt werden können. Zum einen handelt es sich um die Änderung des §14. Hier soll verankert werden, dass der Ehrenrat unanfechtbar über die Kandidaten zum Aufsichtsrat entscheiden kann! Möchte also der Ehrenrat einen Kandidaten nicht zulassen kann daran nichts geändert werden. Da der Ehrenrat den AR vorschlägt, dieser wiederum das Präsidium bestellt und das Präsidium den Ehrenrat vorschlägt, schließt sich der Kreis. Der Möglichkeit des Machtmissbrauchs ist somit also Tür und Tor geöffnet. Dies ist in unseren Augen keinesfalls tragbar und somit sollte dieser Satzungsantrag abgelehnt werden!

Mitspracherecht erreichen!

Zum anderen haben wir Sorge bezüglich der Änderung von §9. Hier ist geregelt, dass die Tätigkeit in den Vereinsorganen ehrenamtlich ist. Durch den geplanten Einschub des Wortes „grundsätzlich“ soll erkenntlich gemacht werden, dass es auch Ausnahmen geben kann. Ein Satzungsantrag unsererseits sieht vor, dass dies zwar möglich ist, jedoch der einfachen Mehrheit der MV benötigt. Der Inhalt wird dadurch im Grunde nicht verändert, wir erreichen für die Mitglieder des Vereins lediglich ein gewisses Mitspracherecht, um Schaffung von „gut dotierten Pöstchen“ zu verhindern.

Kippt die 50+1-Regel ?

Der letzte große Kritikpunkt ist §23 und betrifft die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft. Wir haben einen Antrag gestellt, dass dieser Paragraph gestrichen werden soll. Wir sind der Meinung, dass dieser große Schritt nicht vom Präsidium alleine beschlossen werden darf. Zumal in der Satzung die Modalitäten einer Ausgliederung nicht geregelt ist.
Hintergrund: Ziel und Zweck einer Ausgliederung ist es, am Kapitalmarkt Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen und Sponsoren und andere Interessenten einbinden zu können. Zur Zeit ist es so, dass mindestens 50%+1 der Anteile der Tochtergesellschaft vom Verein gehalten werden, um Fremdbestimmung vereinsfremder Institutionen zu verhindern. In den letzten Monaten werden die Stimmen jedoch immer lauter, diese Regelung zu kippen. Somit besteht die Gefahr einer Fremd-Übernahme der Tochtergesellschaft.

Die komplette Mitteilung gibt es hier

 Es liegt an jedem Einzelnem von Euch!

Wir zählen auf Euch!

BOYS SB
FCS Fanausschuss

FOTO: Sven Rech

   

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