Wechsel-Chaos: HFC zieht vor das DFB-Bundesgericht

Der Hallesche FC hat erneut Einspruch gegen die Spielwertung der Münster-Partie eingelegt und zieht damit nun vor das DFB-Bundesgericht. 

Folgenschweres Missverständnis

Hintergrund des Einspruchs ist das Wechsel-Chaos beim Spiel gegen die Adlerträger am 21. September: So sollte beim HFC Washausen für Boyd kommen, doch aufgrund eines folgenschweren Missverständnisses ging neben Boyd auch Sohm vom Platz. Der Grund: Sohm hatte auf der Wechseltafel seine Rückennummer 9 aufleuchten sehen. Allerdings galt diese nicht ihm, sondern Münsters Rufat Dadashov, der zeitgleich ausgewechselt wurde. Sekunden später, Halle war zu diesem Zeitpunkt nur mit neun Spielern im Strafraum, fiel das 2:2 für Münster.

Entsprechend groß war die Aufregung beim Halleschen FC, der juristisch gegen das Wechsel-Chaos vorging: "Wir sind es unserer Mannschaft und allen Fans des Halleschen FC schuldig, nach der offensichtlichen Benachteiligung vor dem Ausgleichstreffer zum Endstand nichts unversucht zu lassen", begründete Sportdirektor Ralf Heskamp Ende September den Einspruch der Saalestädter. Bislang blieb das Bestreben des HFC jedoch erfolglos.

Einspruch bereits zweimal abgewiesen

Zweimal wies das Sportgericht den Einspruch bereits ab, zuletzt am vergangenen Montag im Rahmen einer mündlichen Verhandlung. "Wir haben auch heute insbesondere nach der klaren Aussage des Schiedsrichters Michael Bacher keinen Regelverstoß feststellen können", erklärte Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Zwar seien der Unmut und das Unverständnis der Hallenser über den missglückten Spielerwechsel "menschlich nachvollziehbar", allerdings seien Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen, "grundsätzlich nicht anfechtbar", so Oberholz. Daran konnten auch die Aussagen der HFC-Spieler während der Verhandlung nichts ändern, wenngleich der DFB nach Angaben des Vereins durchaus "Versäumnisse bei der Gewissenhaftigkeit des Auswechselvorgangs" eingeräumt haben soll.

Nun kommt es in Kürze zu einer Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht, da der HFC weiterhin von einem Regelverstoß überzeugt ist: "Wir sind nicht zufrieden mit den Argumenten aus der mündlichen Begründung des DFB", begründet HFC-Sportdirektor Ralf Heskamp gegenüber dem MDR. "Wie heißt es so schön – auf hoher See und vor Gericht weiß man nie, was passiert." Doch auch beim Bundesgericht dürfte der Einspruch in dritter Instanz kaum Aussicht auf Erfolg haben, wenngleich nun ein anderer Richter über den Fall entscheiden wird. Ein Termin ist noch nicht angesetzt.

   
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