Vorfälle in der Relegation: FCS muss 62.215 Euro zahlen

Wegen Fan-Vergehen in den beiden Relegationsspielen gegen Eintracht Braunschweig ist der 1. FC Saarbrücken vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.215 Euro belegt worden.
Zwei Einlasstürme beim Hinspiel
Allein 33.550 Euro werden für die Vorfälle beim Hinspiel am 23. Mai fällig, als vor dem Spiel im Rahmen von zwei Einlassstürmen erst 80 und dann 30 FCS-Fans unkontrolliert in das Stadion gelangten. Dabei wurden fünf Ordner verletzt. Darüber hinaus wurden im Laufe der Partie insgesamt 73 pyrotechnische Gegenstände gezündet.
Beim Rückspiel am 27. Mai brannten Anhänger der Saarländer 27 bengalische Fackeln ab, was den Spielbeginn um dreieinhalb Minuten verzögerte. Auch die zweite Halbzeit konnte nach einer Pyroshow mit weiteren 27 Fackeln erst mit einer Verzögerung von zweieinhalb Minuten starten. Darüber hinaus wurden im Laufe des Spiels neun weitere Fackeln gezündet. Insgesamt beläuft sich die Strafe für das Rückspiel auf 28.665 Euro.
Zweiter der Strafentabelle
Aus beiden Teilstrafen kann der FCS jeweils ein Drittel für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. In der Strafentabelle rückt der FCS mit einer Gesamtsumme von 277.160 Euro in der abgelaufenen Saison auf Platz 2 vor.